Wie muss AG Kündigung in Probezti formulieren
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Wie muss AG Kündigung in Probezti formulieren

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  #1  
Alt 22.11.2008, 14:15
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gretaGarbor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wie muss AG Kündigung in Probezti formulieren


Hallo zusammen;
einige -Fragen an euch:
Ausgangslage: Situation: befristeter AV f- 12 Monate mit 6-Monate Probezeit; 14-Tage Kündigungsfrist;
1.Frage: ist das überhaupt rechtens?

Bezahlung:fester Stundenlohn (lt. AV) + Provision nach eingenständigen Zielvereinbarungen, separat unterschrieben (Verkaufsprovision), die dazu ständig geändert werden

2. Ag hat mir KÜ angedroht, da ich Ziele nicht erfülle (ich mag einige Produkte n. verkaufen), betohnt aber , dass er im übrigen mit meiner Arbeit sehr zufrienden ist
-- darf er mir dann überhaupt kündigen? wie muss er die Kündigung formulieren? oder reicht in der Probezeit "einfach" eine fristgem. Kündigung ohne Angabe von Gründen?

Danke für eure Antworten -- Gruss Greta
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  #2  
Alt 22.11.2008, 14:25
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FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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In der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Wenn du ein Vertriebsprodukt nicht vertreiben magst, wäre das sogar ein Grund auch außerhalb der Probezeit. Kannst du dich damit denn gar nicht anfreunden, dieses Produkt anzubieten?
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 24.11.2008, 08:30
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Bernd befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Greta,

zum ersten schließe ich mich Freibir an - innerhalb einer Probezeit ist eine Kündigung ohne Begründung möglich.

Zu Deinen anderen Fragen und Kommentaren:
Zitat:
Ausgangslage: Situation: befristeter AV f- 12 Monate mit 6-Monate Probezeit; 14-Tage Kündigungsfrist;
1.Frage: ist das überhaupt rechtens
Ja, das ist rechtens. Auch ein befristeter Vertrag kann mit einer Probezeit versehen werden. Ob dies bei 12 Monaten sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Zitat:
Bezahlung:fester Stundenlohn (lt. AV) + Provision nach eingenständigen Zielvereinbarungen, separat unterschrieben (Verkaufsprovision), die dazu ständig geändert werden
Ziele, die gemeinsam vereinbart wurden, können nicht einseitig verändert werden- das geht nur, wenn beide zustimmen. Achte darauf, dass dies alles schriftlich geschieht und beide Seiten unterschreiben. Werden Dir die Ziele vorgegeben, reden wir nicht mehr von einer Vereinbarung und es gelten andere Regeln.

Zitat:
2. Ag hat mir KÜ angedroht, da ich Ziele nicht erfülle (ich mag einige Produkte n. verkaufen), betohnt aber , dass er im übrigen mit meiner Arbeit sehr zufrienden ist
Hier gibt es eine ganz klare Rechtsprechung: Du schuldest Deinem Unternehmen Deine Arbeitskraft, aber nicht den Erfolg. Das heißt, wegen fehlender Zielerreichung, kannst Du nicht gekündigt werden (die fehlende Provision ist Konsequenz genug) - aber, wegen dauerhafter mangelnder Leistung schon. Es kommt also auf die Formulierung an. Auch wegen Nichtbefolgung einer dienstlichen Anordnung (Verkauf von bestimmten Produkten) kannst Du gekündigt werden. Diese Punkte gelten auch außerhalb der Probezeit.

LG
Bernd
__________________
Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft!
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