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#1
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| Hallo zusammen; einige -Fragen an euch: Ausgangslage: Situation: befristeter AV f- 12 Monate mit 6-Monate Probezeit; 14-Tage Kündigungsfrist; 1.Frage: ist das überhaupt rechtens? Bezahlung:fester Stundenlohn (lt. AV) + Provision nach eingenständigen Zielvereinbarungen, separat unterschrieben (Verkaufsprovision), die dazu ständig geändert werden 2. Ag hat mir KÜ angedroht, da ich Ziele nicht erfülle (ich mag einige Produkte n. verkaufen), betohnt aber , dass er im übrigen mit meiner Arbeit sehr zufrienden ist -- darf er mir dann überhaupt kündigen? wie muss er die Kündigung formulieren? oder reicht in der Probezeit "einfach" eine fristgem. Kündigung ohne Angabe von Gründen? Danke für eure Antworten -- Gruss Greta |
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#2
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| In der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wenn du ein Vertriebsprodukt nicht vertreiben magst, wäre das sogar ein Grund auch außerhalb der Probezeit. Kannst du dich damit denn gar nicht anfreunden, dieses Produkt anzubieten?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| Hallo Greta, zum ersten schließe ich mich Freibir an - innerhalb einer Probezeit ist eine Kündigung ohne Begründung möglich. Zu Deinen anderen Fragen und Kommentaren: Zitat:
Zitat:
Zitat:
LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
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