Zählt Ausbildung mit bei Anwartschaft für Arbeitslosengeld od.nur Zeit bei neuem AG?
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Zählt Ausbildung mit bei Anwartschaft für Arbeitslosengeld od.nur Zeit bei neuem AG?

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  #1  
Alt 18.09.2007, 14:45
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Standard Zählt Ausbildung mit bei Anwartschaft für Arbeitslosengeld od.nur Zeit bei neuem AG?


Hallo!

ich habe ein Problem. Ich konnte gleich nach Abschluß meiner Ausbildung am nächsten Tag bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen und arbeite dort jetzt etwas über 2 Monate. Der Laden läuft aber nicht und wir haben einige Differenzen. Für den Fall, das er nun Personal abbauen will, interessiert mich die Frage, wie das mit der Anwartschaft fürs Arbeitslosengeld ist.

Es heißt ja von wegen "12 Monate in versicherungspflichtiger Beschäftigung"... zählt da meine Ausbildung mit rein oder gelten die 12 Monate bei dem letzten Arbeitgeber?

Danke im Voraus
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  #2  
Alt 18.09.2007, 15:16
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Ich gehe davon aus, dass du eine duale Ausbildung mit Ausbildungsvergütung hattest.

Dann hättest du die Anwartschaft auf ALG I erfüllt, wenn du innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage nachweisen kannst.

Du könntest dann 12 Monate lang ALG I beziehen.

Aber: ALG I beträgt ca. 60% des Nettolohnes, ist also nicht überwältigend.

Dann vermute ich, bist du unter 25 Jahre alt. Dann würde bei der Aufstockung durch ALG II die U25-Regelung greifen, die besagt, dass unter 25jährige von ihren Eltern versorgt werden müssen. Das heisst, im Bedürftigkeitsfalle sitzen deine Eltern mit im Boot.

Solltst du "bedürftig" werden, behalte deine Krankenversicherung im Auge:

Bis 23 kannst du dich über die Familienkrankenversicherung versichern, zwischen 23 und 25 entweder über ALG I, ALG II, mindestens Midijob oder Eigenzahlung, je nach Situation und Vermögensverhältnissen.

Genaueres kann man nur beraten, wenn du dein auf dich zutreffendes Szenario skizzierst.
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  #3  
Alt 18.09.2007, 15:48
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Hallo-danke erst mal für deine Antwort!

Ja ich habe eine 3-jährige duale Ausbildung als Informatikkauffrau gemacht mit Ausbildungsvergütung, wo ich auch an den Staat gezahlt hab.

Also das mit den 360 sozialversicherungspflichtigen Arbeitstagen in 2 Jahren sollte ich daher erfüllen.

Das mit den 60% 12 Monate lang ist mir bekannt. Grundlage ist doch das durchschnittliche Entgelt der letzten 6 Monate, oder? Also zählt mein Azubi-Gehalt da noch ziemlich fett mit rein-jetzt hab ich etwas netto das doppelte raus.

Ja ich bin 23 Jahre alt, meine Eltern verdienen mittelmäßig, aber so gut, das ich keine Zuschüsse kriegen würde für Miete etc. (hatte mich vor Ende der Ausbildung da Informiert). Zudem wohne ich mit meinem Verlobten zusammen und der verdient auch recht gut.

Mir war jetzt halt wichtig zu wissen, ob ich überhaupt Ansprüche hätte, falls hier was schief geht. Einer sagt, es gebe nur Geld, wenn mein Chef mir kündigt, der andere sagt, ich kriege so und so nix, weil ich die Anwartschaft nicht erfülle-man will ja schon wissen, wie man im Fall der Fälle darstehen würde...
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  #4  
Alt 18.09.2007, 16:58
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Zitat:
Zudem wohne ich mit meinem Verlobten zusammen und der verdient auch recht gut.
Dann würde hier im Falle von ALG II der § 7 SGB II greifen und ihr eine eheähnliche Gemeinschaft bilden.

SGB 2 - Einzelnorm

Euer Einkommen würde in einen Topf geworfen und danach eure Bedürftigkeit berechnet.
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