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#1
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| Hi ihr, mal eine theoretische Frage (betrifft nicht mich) angenommen, jemand arbeitet in einer relativ kleinen Stadt in ner Frauenarztpraxis. Derjenige will sich bewerben, ist aber noch ungekündigt. Schreibt man im Lebenslauf den aktuellen Arbeitgeber genau rein (also mit Namen)? Oder reicht das, wenn man schreibt " in einer Frauenarztpraxis in der Stadt xx"? (Im Anschreiben würd ich auf jeden Fall das mit der diskreten Behandlung reinschreiben) Danke für eure Hilfe Ulli |
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#2
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| Normalerweise ist man gut damit beraten, zumindest den Namen des derzeitigen oder ehemaligen Arbeitgeber anzugeben, damit der Beworbene die Möglichkeit hat, evtl. Erkundigungen einzuziehen. Den Passus "Da ich mich derzeit in ungekündigter Position befinde, bitte ich um diskrete Behandlung meiner Bewerbung in ihrem Hause." würd ich auf jeden Fall dann mit rein schreiben. Wobei die Erfahrung gezeigt hat, je kleiner die Welt, desto schneller die Buschtrommeln. LG Curly |
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#3
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| Zitat:
Bei ner großen Firma ist das nicht so schlimm, aber bei einer so kleinen... Bin dankbar über weitere Meinungen! Danke Ulli |
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#4
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| Ich traue den Arbeitgebern so viel Hirn zu, dass sie beim Ex-AG nicht gleich anrufen und sich wie die Axt im Walde verhalten. Es versteht sich von selber, dass eine schwierige Situation und dicke Luft für den Bewerber entstehen würde. Klar wie Kloßbrühe! Oder nicht? Manche AGs reagieren sehr empfindlich. Mit recht. Würde aus so einem unsensiblen Verhalten ein Schaden entstehen wollte ich den Schaden ersetzt haben. Ich meine man sollte hier individuell entscheiden ob man nur die Branche erwähnst oder ganz konkret den Namen und die Adresse des aktuellen AG´s. Findest Du leicht einen neuen Job oder nicht? Ist es Dir wert evtl. Stress zu bekommen? etc. |
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#5
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| Zitat:
Keine Ahnung, was der Betreffende nun macht... Mal abwarten und Tee trinken! ![]() Bis denn Ulli |
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#6
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| Wenn beide Arbeitgeber in der gleichen Stadt tätig sind würde ich auf keinen Fall den aktuellen AG nennen. Meist sind die AG in verschiedenen Verbänden aktiv und kennen sich untereinander gut. Ich kenne das aus unserer Branche (Handwerk), da funktionieren die Trommeln sehr gut. |
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#7
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| Ich würd den Arbeitgeber noch nicht beim Namen nennen, denn Du weißt nicht, ob und wie gut sich die beiden kennen. Scheint ja nur ein kleineres Nest zu sein, wo Du wohnst, von daher, halte das ganze etwas bedeckt. Im Anschreiben gibst Du natürlich an, dass Du Dich aus ungekündigter Position bewirbst. Gleichzeitig kannst Du um Verständnis bitten, dass Du Deinen aktuellen Arbeitgeber noch nicht benennen möchtest. Im Lebenslauf schreibst Du ganz normal, 00.00/00.00 ----------- Berufsbezeichnung ----------------------- in einer Frauenarztpraxis ----------------------- Aufgabenbereiche (oder andere Bezeichnung): ----------------------- - .... ----------------------- - .... Wenn Du den Arbeitgeber angeben möchtest, dann passt es auch, wenn Du im Anschreiben um Diskretion bittest. Wenn Du ihn aber nicht angibst, passt es nicht, da dem neuen Arbeitgeber der Alte ja eh nicht bekannt ist. Deshalb bittest Du um Verständnis. Wie gesagt, gib ihn besser vorerst nicht an und warte die Reaktion auf Deine Bewerbung ab. Viel Erfolg!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#8
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| Hi ihr alle, danke für die Tipps, ich wollt eigentlich hauptsächlich wissen, ob der alte AG unbedingt namentlich genannt werden muss. Scheinbar nicht. WIe gesagt, mal sehen, was draus wird, das ist alles - wie wir leider festgestellt haben - noch gar nicht richtig spruchreif... ;-) Danke Ulli |
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#9
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| Hallo, ein interessantes Thema, bin neugierig, dieser Satz Da ich mich derzeit in ungekündigter Position befinde, bitte ich um diskrete Behandlung meiner Bewerbung in ihrem Hause. auf welcher Stelle im Anschreiben muß man ihn Reinschreiben? Was mich noch sehr interessiert, wann werden in der Regel die Erkundigungen eingezogen? bevor sie einen zum Vorstellungsgespräch einladen??? und kann/darf der jetziger Arbeitgeber den Arbeiter schlecht machen? weil er jetzt erfahren hat, daß er die Arbeitsstelle wechseln will? Hat jemand von euch Erfahrungen gesammelt? MFG Lady1 |
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#10
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| Zitat:
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__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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