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#1
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| Hi! Während meines Zivildienstes hatte ich während des letzten halben Jahres ein Aushilfsarbeitsverhältnis, das nach dem Ende des Zivildienstes zu meiner anschließenden Vollbeschäftigung in dieser Firma geführt hat (selbes Aufgabengebiet, nur erweitert). Wie gebe ich das am besten an? Einfach das Aushilfsarbeitsverhältnis zum beruflichen Werdegang hinzufügen oder es irgendwie mit der Zivildienstsparte zusammenführen? MfG C0der |
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#2
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| Ein wie immer geartetes Arbeitsverhältnis hat nichts mit deinem Zivildienst zu tun. Das Arbeitsverhältnis müsste mittels Arbeitszeugnis dokumentierbar sein. Deine Threads zeigen aber, dass du offensichtlich bisher nicht auf deine Arbeitszeugnisse geachtet hast und das dort vermutlich schwerwiegende Lücken und Versäumnisse bestehen. Wenn die Unternehmen, in denen du gearbeitet hast, noch bestehen, würde ich diese ansprechen und darum bitten, nachträglich noch ein Arbeitszeugnis zu erstellen, evtl. auf der Basis von Zeugenaussagen oder bestmöglich nach Aktenlage. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zeugniserteilung hast du wegen der Verjährung vermutlich nicht, aber höflich nachfragen darfst du schon noch. Bitte prüfe, ob die Arbeitsverhältnisse, auf die du dich berufst, in deinem Rentenverlauf enthalten sind.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
C0der (18.07.2010) | ||
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#3
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| Mein bisheriges Ausbildungs- und Arbeitsleben war in der Tat etwas durcheinander. Ich habe bisher auch lediglich für die Suche nach meinem Ausbildungsplatz eine "richtige" Bewerbung benötigt. Alles andere lief eher glücklich zufällig ab. Deshalb stehe ich trotz einiger Berufserfahrung eher bei Null, was Bewerbungen angeht, daher auch meine Thread-Flut. Ich hoffe ich mache mich damit nicht gleich unbeliebt im Forum. :DEin Arbeitszeugnis für das Aushilfsarbeitsverhältnis habe ich aber tatsächlich nicht. Mir war leider nicht bewusst, dass ich damals ein Anrecht auf ein Zeugnis für die Aushilfstätigkeit hatte. Für die Vollbeschäftigung habe ich das aber (was ja dieselbe Firma war). Ein weiteres Arbeitszeugnis gibt es bei mir darüber hinaus nicht, da ich immer noch in meiner zweiten Firma angestellt bin. Ich könnte mir natürlich ein Zwischenzeugnis geben lassen, aber meine Firma soll eigentlich nicht wissen, dass ich mich gerade anderweitig umschaue. Die Frage wo ich das Aushilfsarbeitsverhältnis im Lebenslauf einorden soll, kam bei mir auf weil in diesm Absatz fast das gleiche steht wie bei der Vollbeschäftigung im nächsten Absatz. War ja wie gesagt dieselbe Firma, nur später ein erweiterter Tätigkeitsbereich. Und wieder mal danke für Deine Hilfe. Dann werd ich's so lassen, wie ich's bereits habe - im Bereich für beruflichen Werdegang. |
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