| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ihr Lieben, während meiner Schuzeit habe ich gejobt. Soll, kann , muss das in den Lebenslauf??? Meinen Schulabschluß habe ich nämlich im Juni 1990 gemacht, aber die Lehre fing erst im Oktober an. Kann/Soll ich damit die Lücke schließen? Gruß Happy03 |
|
#2
| ||||
| ||||
| Meine Meinung: Schreib's rein. Ist zwar lange her und die paar Monate zwischen Schule und Ausbildung verdienen die Bezeichnung "Lücke" nicht, aber der Vollständigkeit halber wäre es schon aufzuführen.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Wombat! Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen. Liebe Grüße Happy03 |
|
#4
| ||||
| ||||
| Im Oktober 1990 hast Du also Deine Lehre begonnen. Was hast Du nach Deinem Berufsabschluss bis heute gemacht?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bewerbung, Aushilfstätigkeit Fluggastkontrolldienst | hLL | Anschreiben | 2 | 01.10.2008 22:43 |