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#1
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| Hallo, ich bin gerade dabei einen lebenslauf zu schreiben, und habe dazu ein paar fragen: ich möchte mich für eine stelle als buchhalterin in einer spedition bewerben. in der stellenausschreibung steht als voraussetztung sehr gute englischkenntnisse. meine kenntisse würde ich aber eher als gut beschreiben. könnte diese angabe evtl. ein hindernis werden? ich möchte ja nicht unbedingt "sehr gut" reinschreiben, am ende kommt sowieso raus, dass ich es nicht 100% perfekt beherrsche. meine 2. frage: ich bin getrennt lebend und habe ein kind. habe jetzt gelesen, dass man nicht unbedingt reinschreiben muss, dass man getrennt lebend ist. wie kann ich dann mein kind in den lebenslauf einbringen. ledig bin ich ja in dem sinne auch nicht. der ag wird auf jeden fall erkennen dass ich ein kind habe, weil ich reingeschrieben habe, dass ich z. zt im erziehnungsurlaub bin. hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. |
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#2
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| Zitat:
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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Rosy (27.05.2008) | ||
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#3
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| Du lebst in Trennung, dann heißt es im Lebenslauf nicht verheiratet, 1 Kind von ... Jahren Als Zusatz kannst Du anmerken, dass die Versorgung des Kindes durch Kita, Pflegemutter, Verwandte, ... sicher gestellt ist. Ein Geheimnis würde ich daraus nicht machen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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Rosy (27.05.2008) | ||
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#4
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| danke euch beiden. hab das jetzt so reingeschrieben, wie ihr mir das geraten habt. morgen werde ich die bewerbung abgeben. bin schon ganz gespannt, obs klappt. |
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#5
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| Viel Erfolg!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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