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#1
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| Hallo miteinander, bin neu hier angemeldet und hab gleich mal eine Frage: eine Freundin von mir hat mich gebeten ihr bei ihren Bewerbungsunterlagen zu helfen, an sich ja auch kein Problem - aber ich steh im Moment total auf dem Schlauch. Deswegen meine Frage an euch: Wie "verpacke" ich folgenden Sachverhalt? Sie war bis Dezember 2002 angestellt, wurde dann wg. Krankheit gekündigt und war dann arbeitslos; während der Arbeitslosigkeit wurde sie Anfang 2004 schwanger und wurde wg. "Unvermittelbarkeit" vom Arbeitsamt abgemeldet; bis Oktober 07 war sie im Mutterschutz und möchte jetzt wieder in den Beruf einsteigen. Vielen Dank schon mal im Voraus.... |
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#2
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| Sie war bis Dezember 2002 angestellt, wurde dann wg. Krankheit gekündigt und war dann arbeitslos; während der Arbeitslosigkeit wurde sie Anfang 2004 schwanger und wurde wg. "Unvermittelbarkeit" vom Arbeitsamt abgemeldet; bis Oktober 07 war sie im Mutterschutz und möchte jetzt wieder in den Beruf einsteigen. Da machst du am besten gar nicht viel Palaver. Schreibe die Abfolge so, wie sie stattfand. Daran kann man eh nichts mehr drehen. Hat Deine Freundin damals ein Arbeitszeugnis erhalten, was steht da als Kündigungsgrund drin? Vorschlag: 12.2002 - 00.0000 ---------------------- Berufsbezeichnung ---------------------------------------- bei ... 00.0000 - 00.0000 ---------------------- arbeitssuchend ---------------------------------------- wenn sie zwischenzeitlich irgendwo gearbeitet hat, könnte/sollte sie das zum Beispiel hier mit aufführen 00.2004 - 00.2007 ---------------------- Erziehungszeit aktuell --------------------------------- arbeitssuchend ---------------------------------------- zwischenzeitlich sehr aktiv beim bewerben in eigener Sache Zum nachlesene klickst Du hier: http://arbeits-abc.de/lebenslauf/ oder fragst einfach nochmal
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (09.11.2007 um 22:09 Uhr) |
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