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#1
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| Hi Ich habe eine Frage, die mir bisher noch keiner eindeutig beantworten konnte. Ich habe meine Gesellenprüfung im Februar nicht bestanden und deshalb war mein bisheriger Arbeitgeber nicht bereit, mich zur erneuten Prüfung im Juli weiter zu übernehmen. Mein Ausbildungsvertrag endete am 28.02.2007. Am 10.07.2007 habe ich dann die erneute Prüfung bestanden. Zwischen den beiden Prüfungen war ich arbeitslos. Im Normalfall endet die Ausbildung mit dem Bestehen der Prüfung, aber zwischen den beiden Prüfungen war ich nicht in Ausbildung. Nun meine Frage: Welches Datum ist das Ende meiner Prüfung? |
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#2
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| Ich glaube, dieser Hinweis beantwortet deine Frage: IHK Hannover: Wann endet der Ausbildungsvertrag? Achte bitte darauf, dass du ein entsprechendes Arbeitszeugnis erhälst. Das Arbeitszeugnis sollte nicht schlechter ausfallen, als du es verdienst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum! Wenn Du am 10.7.07 die Wiederholungsprüfung bestanden hast, ist dies der Tag des bestehens der Prüfung. Voraussetzung dafür ist ferner: 1. Es war Dein letzter Prüfungstermin. 2. Der Prüfungsausschuss hat an diesem Tag das Bestehen Deiner Prüfung festgestellt. Dies ist auf Deinem Prüfungsbescheid vermerkt. Dieser muss zu dem zumindest die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden enthalten. (Entspricht der gängigen Regelung der einzelnen Prüfungsordnungen, gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) Nach Deinem Prüfungsbescheid wirst Du noch ein Prüfungszeugnis (früher: Gesellenbrief) erhalten. Das Prüfungszeugnis enthält ebenfalls das Datum, an dem Du die Prüfung bestanden hast. Ich hoffe, Du kannst hiermit etwas anfangen. Viel Erfolg in Deinem Beruf. ![]() LG |
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#4
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| Dann ist meine Ausbildung am 10.07. beendet, obwohl ich zwischen den beiden Prüfungen nicht in Ausbildung war? Ich habe bereits das Gesellenprüfungszeugnis erhalten Mein letzter Prüfungstag war der 10.07. Aber auf dem Gesellenprüfungszeugnis steht: Reutlingen, den 11. Juli 2007 Ort, Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
LG |
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#6
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| Also ich sehe es dann jetzt so: Meine Ausbildung war am 28.02. zu Ende und ich habe meine Prüfung am 10.07. bestanden, weil an diesem Tag habe ich auch eine kurze Bescheinigung bekommen, dass ich die Prüfung bestanden habe. |
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#7
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| Wenn Du die Ausbildungsabschlussprüfung nicht bestanden hast, dann muss (sic!) dich der Ausbildungsbetrieb auf deinen Wunsch hin weiter ausbilden, längstens ein Jahr, in der Regel treten aber alle zur nächstmöglichen (Wiederhoung-)Prüfung an und mit der offiziellen Mitteilung des Prüfungsausschusses endet dann die Ausbildung.. Wieso hast Du Dich so abwimmeln lassen ? Was für einen rechtlichen Status hattest Du in dieser Zeit ? Hat Dich denn niemand vernünftig beraten ? Zitat:
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