Info bei Schwerbehinderung und Arbeitssuche - Seite 3
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Info bei Schwerbehinderung und Arbeitssuche

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  #21  
Alt 12.03.2010, 12:15
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Commander_Zod befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Also, ich werde bei Vorstellungsgespräch nach der Beeinträchtigung gefragt und wenn ich sage, dass ich dadurch keine Beeinträchtigungen habe außer der Tablette Abends, dann ist das OK.
Aber in der freien Wirtschaft jemandem auf die Nase zu binden, dass man ein "Rehakrüppel" ist, dann kann man auch gleich sagen, dass man keine Lust hat.

In der freien Wirtschaft gibt es zur Zeit einen extremen Überschuss an "zuverlässigem Personal", sprich Leute ohne Behinderung. Gerade im Osten wird zur Zeit kaum noch eingestellt und viel entlassen, was die Situation nicht direkt verbessert. Es ist also wesentlich intelligenter, nicht mit dem SB-Ausweis hausieren zu gehen.
Ausnahme: Öffentlicher Dienst, wo dabei steht, das Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden. Da aber maximal erwähnen und nicht zum Einstellungsgrund stilisieren.
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  #22  
Alt 18.06.2010, 09:43
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Annillle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln

Hallo an alle,

heut zu Tage ist es nun mal so, dass man beim Vorstellungsgespräch ein Bogen ausfüllen muss. Die berühmte Frage nach Behinderung ist jedes mal gestellt und muss auch wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei mir lief es bis jetzt 2 Mal so ab: Behinderung? kein Problem-AV unterschrieben-Schulungen erhalten-Arbeit, Kollegen super-nach 6 mtl. Probezeit die Kündigung-Grund? keine Angaben!!!!! (braucht man ja bekanntlich bei der Probezeit keine)

Uuppsss, habe vergessen zu erwähnen:
AG kassiert für die ersten 6 Monate bei Schwerbehinderung kräftig vom Arbeitsamt mit.

Beim ersten Mal dachte ich mir: Na ja, kann Mal passieren aber jetzt letzten Donnerstag 4 Tage vor Ende der Probezeit ................. wieder. Ohne Grund!

Wenn es so weiter geht wird mein Lebenslauf immer lääääääänger

Gruss
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  #23  
Alt 22.06.2010, 16:21
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Floekle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich

Weiß nicht, wo ich mein Anliegen posten soll...
Deswegen mache ich es hier und hoffe auf eine schnelle Antwort.

Soll eigentlich am 01.08. meine Ausbildung bei der Stadt anfangen...
Anerkannter GdB von 50...
Nun habe ich die Untersuchungen hinter mir und dachte, ich hätte es geschafft...

In dem Gutachten steht, dass ich für diese Position geeignet bin und dass durch den GdB eine vorzeitige Dienstunfähigkeit momentan nicht absehbar aber durchaus möglich ist...

Soweit so gut, dachte ich... Aber weit gefehlt...

Nun möchte der Personalchef morgen ein Gespräch mit mir führen und erwähnte am Telefon "... vllt. haben wir auch noch eine andere Alternative für Sie...".
Klingt für mich katastrophal...

Sollte eigentlich Ende Juli zum Beamtenanwärter ernannt werden...

Dürfen sie mich - obwohl der Vertrag für den Beamtenanwärter unterschrieben ist von beiden Seiten- trotzdem in ein normales Angestelltenverhältnis "drücken" bzw. ihr Ausbildungszsage ganz zurück ziehen???

Bin momentan sehr ratlos und hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben könnte.

Vielen Dank schon mal
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  #24  
Alt 22.06.2010, 20:43
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ich würde dein Anliegen

eventuell mal beim für dich in deinem Bundesland ansässigen Ansprechpartner vorbringen.
Z.B. lb.rlp.de|Ansprechpartner

Gruss

wellen
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Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
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  #25  
Alt 23.06.2010, 07:03
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Floekle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Danke für den Link.
Um elf habe ich den Termin und werde mir mal anhören, was sie für einen Vorschlag haben.
Dann muss ich in einem Bruchteil von Sekunden eine Strategie entwickeln...

Je nachdem was bei dem Gespräch raus kommt, muss ich eben weiter schauen.

Link ist gespeichert... Werde dann nachher mal schauen, dass ich den richtigen für NRW finde.

Trotzdem vielen Dank.
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  #26  
Alt 23.06.2010, 08:27
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pappapan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Behinderung

Zitat:
Zitat von Ratgeberin Beitrag anzeigen
Direkt in der Bewerbung würde ich auch nicht erwähnen, dass ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist. Spätestens aber im Vorstellungsgespräch (mehr zum Ende zu als Anmerkung, so ausgedrückt, dass der vorherige gute Eindruck, den man beim AG eventuell hinterlassen hat, nicht gleich wieder zunichte wird). Alles andere empfinde ich als unfähr gegenüber dem AG.
meine Behinderung ist sichtbar kann sie also nicht verheimlichen was soll das ganze
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