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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo! Ich erstelle gerade meinen Lebenslauf und da tun sich mir einige Fragen auf: Ich möchte mich auf Stellen als C#-Programmierer bewerben und bin mir bei der Tätigkeitsbeschreibung meiner bisherigen Stellen unschlüssig. Momentan sieht das in gekürzter Fassung etwa so aus: Firma GmbH, Stadtheim Softwareentwickler - Entwicklung von Anwendungen und Datenbanken für den XXX-Bereich -- Verwendete Technologien und Werkzeuge: C#, DevExpress DXperience, MS Visual Studio 2008, MS SQL Server 2008 - Mitarbeiter- und Kundensupport Andere Firma AG, Ortsdorf Softwareentwickler - Entwicklung von Anwendungen und Datenbanken für den YYY-Bereich -- Verwendete Technologien und Werkzeuge: Lotus Domino, LotusScript - Entwicklung von Webanwendungen und Datenbanken für den YYY-Bereich -- Verwendete Technologien und Werkzeuge: PHP, MySQL, XHTML, CSS, JavaScript, Zend Studio - Administration mehrerer LAMP-Server - Mitarbeiter- und Kundensupport Kann man das mit den Technologien und Werkzeugen so machen? Sollte man es anders formulieren? Oder sollte man es ganz aus der Tätigkeitsbeschreibung entfernen und nur im Kenntnisse-Bereich weiter hinten im Lebenslauf darauf eingehen? Es sollte doch aber schon auf den ersten Blick wichtig und ersichtlich sein, dass ich C# programmiere. Sonstige Tipps, Vorschläge und Anregungen dazu? MfG C0der |
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#2
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| Zitat:
Die Auflistung unter Kenntnisse ist einfach zu nichtssagend. Man weiß nicht, ob Du die entsprechenden Technologien und Werkzeuge tatsächlich im Berufsalltag eingesetzt hast und wieviel Erfahrung Du darin sammeln konntest. Ich habe es schon erlebt, dass Leute unter Kenntnissen "Excel (sehr gute Kenntnisse)" aufführten, die vor 3 oder 5 Jahren mal einen Excel-Anfängerkurs besucht und Excel nie im Berufsalltag eingesetzt hatten. So kann man sehen, mit welchen Technologien und Werkzeugen Du bereits gearbeitet hast und in welchem Zusammenhang. Zu den Formulierungen im einzelnen kann ich mich nicht äußern, da ich im IT-Bereich kein Branchen-Insider bin.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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C0der (18.07.2010) | ||
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#3
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| Danke Dir für diese schnelle und hilfreiche Antwort. Ich tue mir da nämlich sehr schwer. Hab lange Zeit keine Bewerbung benötigt und jetzt muss ich quasi alles von Null an aufbauen. Sollte man bei der Tätigkeitsbeschreibung ins Detail gehen oder reicht eine grobe Umschreibung wie ich es in meinem Beispiel getan habe? |
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#4
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| Die Tätigkeitsbeschreibungen sollten (in Stichpunkten) solchermaßen sein, dass sich ein Arbeitgeber, bei dem Du Dich bewirbst, vorstellen kann, was Du da getan hast. Hattest Du viele verschiedene Aufgaben und/oder Arbeitgeber, so dass Dein Lebenslauf unter Aufführung aller Aufgaben zu lang werden würde, dann kannst Du jeweils jene Tätigkeiten beispielhaft aufführen, die für die jeweilige Stellenausschreibung relevant sind (= Lebenslauf ggf. pro Bewerbung überarbeiten). Bezüglich der Formulierungen kannst Du Dich auch an Stellenausschreibungen in Deinem Bereich orientieren. So formulieren die Arbeitgeber das selbst, also ist es hilfreich, wenn sie die Formulierungen in dieser Art auch in Deinem Lebenslauf wiederfinden.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (16.07.2010 um 17:39 Uhr) |
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C0der (18.07.2010) | ||
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#5
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| Vielen Dank! |
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#6
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| Ich muss hier doch nochmal nachgraben. Mir wurde ja geratan mich bei der Tätigkeitsbeschreibung an meinem entsprechenden Arbeitszeugnis zu orientieren. In wie weit sollte ich mich da an die dort erwähnten Tätigkeiten halten? Sollte ich alle Tätigkeiten die im Zeugnis erwähnt sind ist auch im Lebenslauf erwähnen? Wenn ja, wie sehr sollte ich mich dabei an den Wortlaut aus dem Zeugnis halten? |
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#7
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| C0der, du kannst dich bedingt an der Benennung deiner Aufgaben und Tätigkeiten in deinen Zeugnissen orientieren, solltest dich aber nicht sklavisch daran halten. Grundsätzlich rate ich immer dann, wenn ich einen Lebenslauf erstelle dazu, ihn jeweils individuell auf den Bedarf des Empfängers der Bewerbung auszurichten... wie bereits ganz richtig gesagt wurde ist es eine Möglichkeit, sich am kommunizierten Anforderungsprofil zu orientieren.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (19.07.2010 um 15:27 Uhr) |
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C0der (19.07.2010) | ||
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#8
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| In Bezug auf die Wortwahl, die Tätigkeiten an sich oder beides? Zitat:
Bei meiner letzten Firma hatte ich prinzipiell gleiche Tätigkeiten nur halt in anderen Umfeldern (andere Programmiersprache, andere Betriebssysteme, etc.), was dann im Endeffekt nicht wirklich was mit der Stelle zu tun hat um die ich mich bewerbe (ich möchte gerne ab sofort im Bereich bleiben in dem ich jetzt bin). Wenn ich alles richtig verstanden habe, hab ich quasi "freie Hand" bzw. die Stellenanzeige für meinen aktuellen, zeugnislosen Job und für meine alte Stelle nutze ich grob das Zeugnis? |
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#9
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| ... naja C0der, an die Wahrheit solltest du dich schon halten.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#10
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| So war das natürlich nicht gemeint. Bei "freie Hand" meine ich schon die Wahrheit, alles andere würde mir wohl eher allerhöchstens einen Monat im Job und dann eine fristlose Kündigung einbringen. |
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