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#1
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| Hallo, nach einer erfolglosen Recherche habe ich folgende Frage: Gibt es eine Zeitspanne bei einer beruflichen Tätigkeit, die nicht im Lebenslauf angegeben werden muss? Hintergrund: in der Probezeit kommt eine "verspätete" Bewerbung meiner Traumstelle mit Zusage, so dass ich nach 3 Monaten die jetzige Stelle verlassen möchte. Da ich davor nicht angestellt war (dies ist meine erste Stelle), würde das im Lebenslauf nicht auffallen. Darf ich das? Oder kann es da Probleme geben? Vielen Dank.... Fettkanne *Schöne Worte machen den Kohl nicht fett* |
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#2
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| Das Verschweigen der jetzigen Stelle wäre äusserst bedenklich. Dieses könnte eine fristlose Kündigung der neuen Stelle bewirken. Der Arbeitgeber will schliesslich wissen, mit wem er es zu tun hat. Wenn ein Bewerber getürkte Lebensläufe vorlegt, erzeugt das kein Vertrauen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Fettkanne (25.03.2010) | ||
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#3
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| Naja, es ist ja noch in der Probezeit, hat das keinen Einfluss? Aber sonst glaube ich das auch - als wie negativ wird es angesehen, wenn man nach so kurzer Zeit eine neue Arbeit anfängt? Sieht es dann mit zukünftigen Stellen auch eher schlecht aus? Vielen Dank, Fettkanne *Ein guter Hahn wird selten fett* |
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#4
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| So 'ne einmalige Sache wird dir gewiss niemand negativ auslegen. Es kommt vor allem darauf an, dass das Job-hopping nicht zur Gewohnheit wird und das man für den Wechsel eine vernünftige Erklärung (im Vorstellungsgespräch) hat. Ich würde an deiner Stelle keineswegs in Erwägung ziehen, die 3 Monate unter den Teppich zu kehren. Gerade als Berufsanfänger kann man jedes Bisschen Berufserfahrung im Lebenslauf gut brauchen.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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Fettkanne (25.03.2010) | ||
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#5
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| Jetzt mal ganz langsam.... In einem Lebenslauf können zweierlei Information ausgelassen werden - vertragsrechtlich relevante und irrelevante. Das ist absolut maßgeblich, denn eine Information die NICHT vertragsrechtlich relevant werden kann, die kann auch nicht zur Auflösung eines Vertrages führen. Ausschlaggebend ist hierbei immer, ob der Arbeitgeber glaubhaft(!) [und das bedeutet im Zweifel vor Gericht] machen kann, dass er den Arbeitnehmer nicht eingestellt hätte, wenn ihm diese Information vorgelegen hätte. Und da geht es nicht um Befindlichkeiten, sondern maßgeblich um ganz sachliche Fakten. Die Probezeit ist dazu gedacht, sich gegenseitig auzutesten - insofern ist eine Kündigung in der Probezeit durchaus okay. Wichtig ist, dass sauber erklärt werden kann, weshalb dem neuen AG nicht dasselbe passieren wird - sprich, der Arbeitnehmer unterzeichnet den Vertrag, setzt sich aber im Rahmen der Probezeit wieder ab. In Kurz: Grunsätzlich gibt es keine (!!!) vorgeschriebenen Lebenslaufinhalte. Weder bezüglich dessen was drinstehen muss noch WIE das drinstehen muss oder wie detailliert. Insofern gibt es kein "muss". Und durch Dinge, die NICHT in einem Lebenslauf stehen wird auch kein Arbeitsvertrag anfechtbar. Ein Lebenslauf ist keine offizielle Urkunde oder dergleichen und kein potentieller Arbeitgeber hat ein wie auch immer geartetes Auskunftsrecht gegenüber einem Bewerber.. zumindest im Lebenslauf nicht. Ich würd´s einfach rauslassen. In meinem Lebenslauf steht auch nicht alles was ich im Leben so getrieben habe.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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Fettkanne (26.03.2010) | ||
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