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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Moin zusammen, also um es kurtz zu fassen ich trage Hörgeräte und wollte mal fragen ob das ins Lebenslauf rein muss/gehört? danke in vorraus mfg Rene |
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#2
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__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| ja best für Hörgeschädigte - bewerbungstipps Tipps für hörgeschädigte Schulabsolventen für die schriftliche Bewerbung Allgemein: 1. Die Hörbehinderung sollten Sie im Anschreiben erwähnen, wenn sie Auswirkungen auf den täglichen Arbeitsalltag hat, also wenn gewisse Einschränkungen mit der Hörbehinderung verbunden sind. 2. Die Art und Schwere der Behinderung gehört eigentlich nicht in den Lebenslauf, nur in Sonderfällen kann sie auch dort dargestellt werden. 3. Die Hörbehinderung sollten Sie klar und ehrlich, aber auf keinen Fall negativ beschreiben. Sie brauchen sich für Ihre Behinderung nicht entschuldigen, sondern sollen dem Leser nur die Auswirkungen und den richtigen Umgang erklären. Sie sollten auf folgende Fragen eingehen: Wie ausgeprägt ist die Hörbehinderung bei Ihnen? - Leicht, mittelgradig, hochgradig schwerhörig, gehörlos, CI Wie sieht die Kommunikation mit Ihnen im Alltag aus? - Hörgeräte vorhanden, Telefonieren möglich, Lippen absehen sehr gut oder gut möglich, können Sie selbst sehr gut, gut, verständlich sprechen... Wie gehen Sie auf Ihre Gesprächspartner zu? - Gibt es andere Kommunikationsmittel? E-Mail, Fax, SMS, … Bei sehr großen Firmen, bei Behörden, bei staatlichen Institutionen und bei Firmen, die eine Schwerbehindertenvertretung haben: Zusätzlich zu den oben genannten Ausführungen ist es bei diesen Firmen hilfreich, im Anschreiben und im Lebenslauf zu erwähnen, dass Sie schwerbehindert sind und welchen Grad der Behinderung Sie haben. Diese Informationen sind wichtig, damit die Bewerbung an die Schwerbehindertenvertretung weitergeben wird. Wollen Sie sicher gehen, dass die Schwerbehindertenvertretung auf jeden Fall über den Eingang der Bewerbung informiert wird, können Sie zusätzlich an die Schwerbehindertenvertretung eine E-Mail schicken. In dieser E-Mail können Sie dann auf die Bewerbung verweisen und bitten, dass sie geprüft wird. In die Bewerbungsmappe können Sie zusätzlich ganz hinten eine Kopie des Schwerbehindertenausweises einlegen. Tipps für hörgeschädigte Schulabsolventen bei Vorstellungsgesprächen In Vorstellungsgesprächen wird auf jeden Fall auf die Hörbehinderung eingegangen. Deshalb sollten Sie sich auf das Thema gut vorbereiten und sich ein paar Antworten überlegen. Mögliche Fragen könnten sein: „Ich hatte bisher noch nie mit gehörlosen Menschen zu tun. Wie geht das so mit der Verständigung?“ „Was muss ich bei einem Gespräch mit Ihnen beachten?“ „Können Sie von meinen Lippen ablesen?“ „Verstehen Sie mich auch ohne Dolmetscher?“ „Gibt es Probleme mit der Arbeitssicherheit? Was machen Sie, wenn von hinten ein Gabelstapler angefahren kommt? Den hören Sie ja gar nicht.“ Sie müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass die Gesprächspartner in den Vorstellungsgesprächen noch nie mit gehörlosen Personen zu tun hatten. Die Firma ist einerseits neugierig und möchte mehr über diese Behinderung wissen, andererseits gibt es verschiedene Vorurteile, die Sie beseitigen müssen. Bitte überlegen Sie sich zu den oben genannten Fragen die für Sie passenden Antworten und fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Lehrer oder Eltern um Rat. Je selbstbewusster und informierter Sie beim Vorstellungsgespräch auftreten, desto besser können Sie den Arbeitgeber überzeugen und ihm die Hemmungen vor der Hörbehinderung nehmen. Gruss wellen
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