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#1
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| Hallo, es ist soweit um sich nach einem neuem job um zuschauen. Da tut sich jetzt die Frage auf, ob man alle Beschäftigungszeiten angeben sollte/muß? konkret war es so, das ich vor mehreren Jahren für ca8 Mon. arbeitslos war und ein paar Vorstellungsgespräche in dieser Zeit hatte. So,da bekam ich von einer Firma eine Zusage und habe diese tätigkeit angenommen. -logisch-! Nach 14 Tagen arbeit bei dieser Firma meldete sich ein anderer Arbeitgeber mit der offerte hier an zu fangen. also was tun? Da der zweite Arbeitgeber eigentlich mein "Wunschkanditat" war habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht und bei der neuen firma begonnen. Hier bin ich noch immer Beschäftigt. Jetzt meine eigentliche Frage, muß ich diese 14 Tage angeben? Ich habe vom 06.xx.xx bis quasi 20.xx.xx bei firma nummer 1 gearbeitet und hab dann zum Ersten des folgemonats bei der anderen firma angefangen. Im Lebenlauf würde ich angeben ...arbeitssuchen bis....., seit 01.xx.xx bei firma xxx als xxxx beschäftigt. Was haltet Ihr davon? Servus |
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