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#1
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| Hallo! Ich habe ein großes Problem.Habe letztes Jahr nach Erziehungszeit keinen Job mehr bekommen und staatdessen einen 1 Euro job angenommen, der mir sehr viel Spaß machte. Im November 06 bin ich an Krebs erkrankt und war bis 30.06.07 krank geschrieben. Nun arbeite ich erst mal wieder bei dem 1 Euro Job. Wie würdet Ihr diese krankheitsbedingte Fehlzeit im Lebenslauf unterbringen???? Habe Angst das mir das sehr schadet, wenn ich das hineinschreibe Hoffe auf Eure Hilfe |
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#2
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| Zitat:
In dieser Zeit warst du ohne Beschäftigung, also Hausfrau. Basta ! Nur wenn in einem Personalfragebogen nach Krankheiten gefragt wird, musst du Mindestangaben machen. Im übrigen geht deine Krankenakte nur dich etwas an.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Laura01 (10.07.2007) | ||
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#3
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| Krankheiten, gerade solch schwerwiegende wie Krebserkrankungen o. andere eine evtl. Langzeittherapie erforderlich machende Erkrankungen haben im Lebenslauf NICHTS zu suchen. Insofern siehe Nonte: Nov 06 - Jun 07 Hausfrau! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Curly_Berlin für den nützlichen Beitrag: | ||
Laura01 (10.07.2007) | ||
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#4
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| Ist der Vertrag mit dem Eurojob während der Krankheit unterbrochen worden??? Ich denk mal NEIN. Du hast halt nur während der Krankheit kein Geld für den Eurojob erhalten. Falls das so ist, ist doch keine Fehlzeit.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
Laura01 (10.07.2007) | ||
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#5
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| Hallo Erstmal danke für Eure Antworten ![]() Aus einem 1 Euro Job wird man automatisch ausgegliedert, wenn Du lange Zeit krank warst. Hinzu kommt das ich jetzt auch noch einen Schwerbehindertenausweiß habe. Muß ich das unbedingt angeben??? Denn ich fühle mich alles andere als schwerbehindert. |
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#6
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| Welchen GdB hast Du? Im Lebenslauf muss nicht erwähnt werden, dass Du einen Schwerbehindertenausweis hast. Solange Dich die Behinderung im Berufsalltag nicht beeinflusst und Du die Arbeit normal ausführen kannst, brauchst Du es nicht sagen. Wenn Du im Vorstellungsgespräch danach gefragt werden solltest, dann solltest Du es sagen. Wenn nicht, dann behalts für Dich. Allerdings könnte man sich überlegen, nach der Probezeit den Arbeitgeber davon zu unterrichten (weiß nur nicht ob das so schlau ist, wie ich es mir gerade denke
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Den Schwerbehindertenausweis (auch wenn du ihn vielleicht als deplaziert oder ähnliches ansiehst) würde ich auf JEDEN Fall erwähnen. Bei den meisten Stellenangeboten werden Schwergeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt (Stichwort Behindertenquote - auch wenn ich das Wort ein wenig diskriminierend finde :( ). Auch wenn du dich nicht als körperlich eingeschränkt empfindest: nutze diese "Lücke", wenn du es nicht machst, machts ein anderer. Ausserdem stehen dir dadurch mehr Urlaubstage zu. Leider habe ich keine Ahnung, wie man so etwas geschickt in einem Anschreiben unterbringt. Vielleicht weiss ja jemand anderes hier besseren Rat Für die Zeit ohne 1-Euro-Job würde ich wie bereits oben geschrieben auf Hausfrauentätigkeit zurückgreifen. |
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#8
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| Ich habe 50% bekommen. es ist richtig, das man mehr Urlaub und ein besonderen Kündigungsschutz hat. Aber was nützt es wenn man keine Arbeitsstelle hat. Das mit der Behindertenquote hört sich interessant an. Gilt das nur für bestimmte Betriebe? Das wäre vielleicht ja ein Grund es doch anzugeben |
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#9
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| So viel ich weiß, bekommen Betriebe mehr staatliche Zuschüsse für Behinderte, wie für andere Arbeitslose die eingestellt werden. Was ein Anreiz mit sein soll, Leute mit Behinderungen einzustellen. Ob dies aber für alle Betriebe zählt oder aber erst ab einer bestimmten Betriebsgröße kann ich Dir leider auch nicht sagen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#10
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| Grundsätzlich gilt die Behindertenquote für ALLE Branchen und Betriebe. Meines Wissens ist sie in dem Sinne auch nicht auf eine Mindestmitarbeiterzahl begrenzt, aber sie ist prozentual "vorgeben". Ich glaube, es waren 5% oder so?! |
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