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#1
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| Hallo alle zusammen! Ich möchte mich bewerben und habe mich auf diversen Internetseiten schlau gemacht. Die Idee, dass man in den Lebenslauf (stichpunktartig) seine Tätigkeiten aufnimmt, finde ich sehr gut. Nur stelle ich mir die Frage: "Ist das nicht doppelt gemoppelt?" - denn aus den Arbeitszeugnissen geht das zum größten Teil ja schon hervor?! Und wo ich jetzt schon das Thema Arbeitszeugnis erwähne... Ich habe vor zwei Jahren innerhalb der Abteilung eine neue Tätigkeit aufgenommen und auch ein Zwischenzeugnis erhalten. Da dieses nicht so toll ausgefallen ist (es fehlt die Beurteilung der Arbeitsqualität), möchte ich es nicht in die Bewerbungsmappe mit aufnehmen - also würde ich keinen "Beleg" für die im Lebenslauf formulierten Tätigkeitsschwerpunkte haben. Ist das ok? Kann ein Personaler damit leben? Oder sollte ich es dann lieber (mit den Tätigkeitsbeschreibungen) lassen?! ![]() Sonnige Grüße manuII |
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#2
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| Zitat:
Wegen der Tätigkeiten im Lebenslauf. Sicher gehen diese aus den beigefügten Arbeitszeugnissen hervor. Doch der Empfänger Deiner Bewerbungsunterlagen wird sich nicht zuerst Deine Arbeitszeugnisse angucken, sondern eben Deinen Lebenslauf oder das Anschreiben. Der Lebenslauf ist zusammen mit dem Anschreiben das wichtigste Dokument der gesamten Bewerbung. Deshalb sollte er dem Leser bereits im ersten Augenschein alle wichtigen Angaben liefern, die für die zu besetzende Stelle wichtig/entscheidend sind.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo Manu!!! Stimmt, dein Lebenslauf sollte in kurzen Zügen die Tätigkeiten enthalten, die du während des ausgeübten Jobs ausgeführt hast. Jeder Personaler oder Chef schaut sich zuerst deinen Lebenslauf an. Es gibt Chefs, die interessiert kein Arbeitszeugnis vom Vorgänger. (Weiß ich aus Erfahrung) und der Schriebs lässt sie kalt. Dadurch wird ein Lebenslauf zwar manchmal länger, aber wenn er übersichtlich und schön gestaltet ist, kann er auch ruhig mal 3 Seiten lang sein. Ansonsten schließe ich mich Ratgeber an. Viele Grüße Kringel |
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#4
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| Hallo, Du hast bis 3 Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen (oder wie hier der Abteilung) Zeit Dein Zeugnis zu erhalten oder ausbessern zu lassen!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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