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#1
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| Hallöchen ! Bin ein klitzekleines bisschen verzweifelt: Unterschreibt man seinen Lebenslauf oder nicht? ![]() Habe einige Beispiele gefunden bei denen es nicht so ist und einige setzen das Datum ein und unterschreiben ihn. Aber was ist richtig? Und wenn man ihn unterschreibt, wie macht man es bei Onlinebewerbungen? Muss ich meine Unterschrift einscannen und in den Lebenslauf einfügen? Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Hilfe! |
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#2
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| Bei onlinebewerbungen muss keine Unterschrift eingescannt werden. Dokumente u.andere Nachweise müssen aber als gescannte Seiten beigefügt werden. Aber: Warum online? Ist das gerade in? Aus meiner Sicht viel Arbeit mit geringen Erfolgsaussichten. So füllen sich AG die Bewerberpools, falls mal in 2 Jahren eine Stelle frei wird. So geht's auch. Na, viel Glück- wünscht soisrecht2 |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu soisrecht2 für den nützlichen Beitrag: | ||
jes78 (13.02.2008) | ||
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#3
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| Danke für die Hilfe. Also sollte ich meinen Lebenslauf unterschreiben und das Datum einfügen, zumind. wenn ich die Bewerbung "analog" versende. Aber eigentlich sollte es doch gleich sein, wie man seine Bewerbung versendet, oder? Auch wenn eine Bewerbung "analog" erfolgt, könnten die Unternehmen die Bewerbungen in ein System einpflegen wenn sie wollten. Die Unterlagen bekommt man eh nicht mehr zurück. Ich versende Bewerbungen auch nur online, wenn es keine andere Möglichkeit gibt oder vehemend erbeten wird. |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Hallo, ich habe in der letzten Zeit beruflich viele E-Mail-Bewerbungen erhalten und bewertet. Lebensläufe ohne Unterschrift/Datum finde ich nicht individuell genug. Es sieht nach mehr "Mühe" aus, wenn du diesen mit einer eingescannten Unterschrift versiehst. Gruß |
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#6
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| Da hast du allerdings recht! Mühe sollte schon erkennbar sein. Aber genau da sind wir wieder bei dem Problemchen "Initiativbewerbung" fürs Amt, um weiter H4 zu bekommen. Oder besser: "EGZ"- Eingliederungsvereinbarung M.l.G.! soisrecht2 |
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