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#1
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| Hallo, möchrte meinen Lebenslauf überarbeiten, habe allerdings einige Zeit in der Arbeitnehmenüberlassung/Zeitarbeit gearbeitet und dort war ich schon geraume Zeit nicht mehr eingesetzt, wurde aber noch bezahlt. Welche Zeit gilt nun für den Lebenslauf- die "reinen" Daten der Zeit, in der ich arbeitete, oder die Zeit, die ich laut ZA- Firma bei ihnen beschäftigt war? Thanks im Vorraus! |
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#2
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| letzteres! wäre ja noch schöner, wenn man die schlechte Einsatzplanung der ZA auf seine Kappe nehmen müsste.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| dort war ich schon geraume Zeit nicht mehr eingesetzt >> heißt wie lange genau? Und wie lange durftest Du arbeiten? Ich würde nur die Zeit schreiben, in der Du tatsächlich beschäftigt wurdest. Denn wenn Du im Gespräch danach gefragt wirst und die freie Zeit als Arbeitszeit angibst, ist das einfach gelogen. Arbeitslosenzeiten sind heutzutage keine Schande mehr. Wichtig ist, das Du Dich bemühst in Arbeit zu kommen und dabei besonderen Wert auf Deine Unterlagen legst, mit denen Du Dich bewirbst. Positive wäre es zudem noch, wenn Du die Zeiten in denen Du nicht arbeiten konntest, sinnvoll füllen kannst.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| @ Ratgeber Ich glaube du hast da was falsch verstanden . Das Lativa nicht im Einsatz ist bedeutet nicht, dass sie arbeitslos ist. Im Zeugnis der ZA wird auch stehen "arbeitete bei uns von-bis". Es wäre also nicht sinnvoll im Lebenslauf dem Zeugnis widersprechende Angaben zu machen. Sonst müsste sich ja ein normaler Arbeitnehmer auch die Urlaubs-/Krankheits-/Schlechtwetterzeiten abziehen oder ein Selbständiger sämtliche Flauten in der Auftragslage.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#5
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| Nein, ich hab schon verstanden das lativa nicht arbeitslos war. Sie hatte einen Arbeitsvertrag, wurde aber nicht beschäftigt. So ähnlich erging voriges Jahr meiner Mutter. Sie wurde über eine ZAF vermittelt, hatte einen festen Arbeitsvertrag, durfte eine Woche arbeiten und dann war Schluss. Der Arbeitsvertrag lief weiter, obwohl sie sie nicht brauchten. Im Lebenslauf haben wir diese Zeit nicht erwähnt, da es sich nur um zwei Wochen handelte. Anders wäre es gewesen, wenn es sich um einen längeren Zeitraum gehandelt hätte. Ich meine es ist schon ein Unterschied, ob ein selbständiger ne Flaute hat, ein Arbeitnehmer wegen Schlechtwetterzeiten nicht arbeiten kann oder man einen Arbeitsvertrag hat, aber nicht beschäftigt wird. Man braucht ja keine Berufserfahrungen vorgeben, wenn man doch tatsächlich zu Hause gesessen hat.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| hmmm ... ich habe 2x jeweils 2 Monate lang für ZA's gearbeitet und immer haben die Einsatzzeiten im Verhältnis zu einsatzlosen Zeiten (oft zwecks Überstundenabbau) überwogen. Viel ZA-Erfahrung ist das nicht, aber ich schätze das dies die Regel ist, alles andere wäre ja nicht sehr wirtschaftlich. Insofern kann ich deine Bedenken wegen Berufserfahrung vorgaukeln nicht so recht nachvollziehen. wie wär's mit einem Kompromiss ![]() von-bis bei ZA ------- X Monate Einsatz bei ... ------- Y Wochen Einsatz bei ...
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#7
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| Den Kompromiss gehe ich gern ein, denn so hab ich es gemeint von - bis (laut Vertrag) und ergänzend die Zeiten in denen man eingesetzt wurde. Zitat:
Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (28.05.2008 um 22:46 Uhr) |
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#8
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| Danke danke für die Infos- die Einigung find ich gut, nur leider muss ich dann 2 blätter verwenden und das ganze strecken, damits nicht so komisch aussieht. Also es waren etwas mehr als 2 Wochen, die ich bezahlt zuhause saß. Anschliessend war ich weitere 2 Wochen zuhause, bis ich wieder für die selbe ZAf anfing, aber nur für 1 Woche. Und hinterher telefonieren durfte ich der ZA in gewisser Weise auch. Ausserdem habe ich die Befürchtung, das eine der Firmen meine Daten weiter gab, da ich einen Anruf von einer fremden ZAF bekam, die meinte ich hätte mich dort beworben und solle zum Gespräch kommen, obwohl der Job für Leute mit Auto war und die Firma von meinem Lebenslauf her hätte wissen müssen, das ich sozusagen unmobil bin. |
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#9
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| Hallo Lativa, Ehrlich gesagt, ich blick da nicht so ganz durch wie lange du wo gearbeitet hast. Vielleicht könnte man dir besser helfen, wenn du mal die Zeiten entsprechend der Kompromiss-Variante hier aufstellst, oder auch den ganzen Lebenslauf zur Optimierung reinsetzt. ich persönlich bleibe bei meiner Meinung, dass in den Lebenslauf vorrangig die Vertragsdauer bei der ZA gehört. Zum einen weil's auch im Zeugnis drin stehen wird, zum anderen weil man mich in Vorstellungsgesprächen höchstens mal gefragt hat, was ich bei der ZA gearbeitet habe und nie wie lange ich bei welcher Firma eingesetzt war. Spätestens wenn eine neue berufliche Station dazu kommt, kräht sowieso kein Hahn mehr danach.
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