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#1
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| Als ich gerade einen Beitrag hier im Forum laß ist mir eine Frage aufgekommen die hier gern einmal Stellen möchte. Jemand hat z. B. 1 Jahr in der JVA gesehen aus welchem Grund auch immer. Was schreibt der nun im Lebenslauf? Gibt er den Zeitraum an dürfte das wohl das sofortige aus für ihn bedeuten. Somit hätte er 0 chancen auf herkömlichen Bewerbungsweg eine Stelle zu finden. Oder er erklärt warum er dort eingesessen hat auf einem gesonderten Blatt. Scheint dann wohl auch nicht viel zu bringen. komische Situation. |
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#2
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| Das interessiert mich auch. Ich sehe für denjenigen so gut wie keine Chancen. |
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#3
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| Ein Jahr eingesessen zu haben ist für eine Bewerbung nicht förderlich. Das kann nun mal nicht schön geredet werden. Verschweigen dieser Strafe kann jedoch auch keine Lösung sein. Derjenige sollte sich dazu bekennen, deutlich machen, dass er einen Fehler gemacht hat, er daraus gelernt hat und eine Möglichkeit sucht, sich wieder in das "normale" Leben zu integrieren. Wird das Einsitzen verschwiegen, bietet es bei nachträglichem bekannt werden Anlass zur fristlosen Kündigung. Es gibt Arbeitgeber, die bereit sind einen "Ausrutscher" im Leben zu tolerieren. Wie hoch oder schlecht die Chancen sind einen Job zu erhalten, hängt vom Grund für die Bestrafung und dem angestrebten Job ab. Vielleicht gibt es einen Bewährungshelfer, der vermittelnd oder mit Rat helfen und an den sich der Betroffene wenden kann? Ich hoffe, Dir hilft diese Info. |
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#4
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| hallo Ich finde es nur fair dem AG gegenüber, das der jenige zu seiner Vergangenheit steht und Farbe bekennt. Ausserdem weiß ich das es einige AG gibt, die ein Führungszeugnis verlangen. Spätestens dann würde sowieso alles auffliegen. Unterscheiden würde ich hierbei aber auch, ob man gerade von der Haft entlassen wurde oder die Haft schon länger her ist und derjenige zwischendurch schon wieder länger gearbeitet hat und auch um welchen Tatbestand es sich handelte.
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#5
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| Also sollte der Lebensabschnitt im Lebenslauf erscheinen. Wußte nicht, dass das verschweigen ein Kündigungsgrund ist. Aber nicht das Ihr denkt ich hätte einige Zeit in der JVA verbracht. Die Frage war allgemein, also nicht auf meinePerson bezogen. Viele Grüße Vieper |
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#6
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| @Vieper da muss man wirklich Glück haben, ob der Chef das toleriert oder nicht. Ich kenne jemand, der saß zweimal, zwar nur jeweils 2 Wochen und 1 Woche, aber trotzdem. Und hat erläutert, dass das eben "Jugendsünden" waren und er es bereut. Ist eingestellt worden und hat den zweitbesten Abschluss gemacht |
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#7
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| Hallo, ich will mal meinen Senf dazu geben. Resultiert aber aus Erfahrungen heraus: Ehrlich sein und schreiben was ist oder war, verschweigen ist schwierig und führt oft zu Notlügen oder so und bringt Schwierigkeiten. Eine Firma die einen Mitarbeiter trotzdem einstellt steht meistens hinter einem. Ich hatte einem (Klienten) Maler gesagt, er sollte seine Probleme (Alkohol) angeben, hat er aber nicht, kam deshalb (der Chef wußte ja nichts) in eine Gruppe die dem Alkohol nicht abgeneigt war. Das Ergebnis könnt ihr euch denken (Rückfall), der Chef bot ihm aber an nach der Entziehung wieder bei ihm zu arbeiten (leider war dieser Rückfall einer zuviel), er hat die Chance nicht richtig genutzt. |
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