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#1
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| ... ich wärend meiner Ausbildung den AG wechseln musste? Zur Vorgeschichte: Ich habe am 01.09.2003 meine Ausbildung bei einer Handelsvertretung angefangen (Anschrift war also HdVt. xxx im Hause B&P). Da mein derzeitiger AG ziemlich viel Mist gebaut hat ist er rausgeflogen (war / ist glaub ich sogar insolvent gegangen) und ich habe meine Ausbildung vom 01.05.05-20.06.06 dann bei der Fa. B&P weiter gemacht. Kann ich das dann so schreiben? 01.09.2003-30.04.2005 Ausbildung zur Kauffrau im Großhandel in der HdVt. xxx im Hause B&P 01.05.2005-20.06.2006 Weiterführung der Ausbildung bei der Firma B&P Vielen Dank schon mal. LG Annika |
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#2
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| Es handelt sich um die ein und die selbe Firma, wenn ich das richtig verstanden habe? Und es wurde nur der Chef ausgewechselt, ansonsten ist alles beim alten geblieben?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Theoretisch ja. Die Firma ist eine Baustoffgroßhandlung, und da war eine Handelsvertretung drin, der die Fliesenabteilung gehört hat. Hat also die Fläche gemietet (meines Wissen nach). Und da habe ich mit der Ausbilung angefangen. Nachdem der Vertrag zwischen dem Handel und der Handelsvertretung aufgelöst war, hat der Handel die Fliesenabteilung übernommen und die Angestellten glücklicher Weise auch. Bin dann auch in den anderern Abteilungen (Einkauf, Rechnungsabteilung) gewesen. Wie es halt zur Ausbildung gehört. Das Ganze wurde mir bei meinem Vorstellungsgespräch so erklärt: Wenn man z.B. bei Karstadt Schuhe kauft, kauft man die bei einer Handelsvertretung und nicht direkt bei Karstadt. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich. LG Annika Geändert von Annika (23.05.2007 um 07:23 Uhr) |
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#4
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| Aber für die gesamte Ausbildung bekommst Du ein Zeugnis von der Firma B&P? Oder ist der Wechsel irgendwo irgendwo ersichtlich? Wenn nicht, dann würde ich einfach nur schreiben: 09/2003 - 06/2006 Ausbildung zur Kauffrau im Großhandel bei der Firma B&P (Baustoffgroßhandlung)
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Doch, steht leider drin. Ich zitiere: "Frau xxx ,geb. am xx in xx, absolvierte in unserem Unternehmen nach der Übernahme der Handelsvertretung xxx vom 01. Mai 2005 bis zum 20. Juni 2006 ihre Berufsausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel." |
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#6
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| Dann würde ich es so schreiben: 09/2003 - 04/2005 Ausbildung zur Kauffrau im Großhandel in der Handelsvertretung xxx im Hause B&P Aufgabenbereiche: - - - ... 05/2005 - 06/2006 Fortsetzung der Ausbildung bei der Firma B&P (aufgrund von Übernahme der Handelsvertretung) Aufgabenbereiche: - - - ...
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Vorschlag: 01.09.2003 - 20.06.2006 Ausbildung zur Kauffrau im Gross- und Aussenhandel, Fachrichtung Grosshandel 01.09.2003 - 30.04.2005 Max Mustermann Handelsvertretung für Fliesen .... Strasse Stadt (im Hause von B & P ) 01.05.2005 - 20.06.2006 B & P Strasse Stadt Man muss das trennen, weil die Unternehmen zumindest juristisch gesehen selbständige Einheiten sind. Eigentlich hätte es so sein müssen, dass der erste Betrieb seinen Beschäftigten Arbeitszeugnisse aushändigt. Im Ausbildungszeugnis von B&P müsste eigentlich sinngemäss stehen: Frau x wurde am ...... von Max Mustermann in unser Unternehmen übernommen, um ihre Ausbildung hier fortzusetzen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Danke euch Beiden. Vom Ersten werde ich kein Arbeitszeugnis bekommen, der ist quasi nicht mehr erreichbar und keiner weis wo er ist. Zu dem schuldet er meiner damaligen Kollegin und mir immer noch Geld, da er 3 Monate die VWL nicht gezahlt hat, obwohl die auf den Abrechnungen draufstanden. |
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#10
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| Du kannst generell schreiben, dass du deine Ausbildung bei der Firma B&P gemacht hast. Beim Bewerbungsgespräch kann man natürlich bei den Zeugnissen auf die Übernahme des Betriebes und der Mitarbeiter verweisen. Aber im Lebenslauf reicht es, wenn du die Firma nennst, bei der du jetzt bist. Jemand, der früher bei D2Mannesmann gearbeitet hat und dann von Vodafone übernommen wurde, wird das auch nicht seperat vermerken (weil es bezüglich der Arbeit und der Qualifizierung keinen Unterschied macht). Das gilt sowohl für die Ausbildung als auch für das Arbeitsleben. |
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