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#1
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| Hi. Ich habe ein paar Abschnitte in meinem Leben die ich nicht im Lebenslauf aufführen möchte. Kann ich das irgendwie machen, dass ich diese Abschnitte nicht nenne? |
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#2
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| Hi, generell sollte der Lebenslauf keine Lücken enthalten, da wird der Arbeitgeber stutzig. Wenn Du dann zum vorstellungsgespräch kommst wird er Dich danach Fragen. Wenn der Lebenslauf schon nicht rund ist wird es wahrscheinlich erst garnicht zum Gespräch kommen bei der Masse die mit dir jobs suchen. Fange mal bitte hier an zu lesen: http://arbeits-abc.de/lebenslauf/ Durch die Bewerbungsunterlagen macht sich der Chef doch schon ein erstes Bild. Wenn das nicht stimmt fällst Du raus. Ist nunmal leider so. Trotzdem Kopf hoch! |
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#3
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| Was sind das für Lücken Tamtam? |
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#4
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| Meint Ihr mit den Lücken, wenn ich z. B. arbeitslos war? |
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#5
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| Arbeitslosigkeit ist keine Lücke im Lebenslauf. Es sei denn, man verschweigt diese. "Lücken" treten immer dann auf, wenn jemand etwas im Lebenslauf verschweigen will. Lücken fallen einem Personaler immer auf und führen entweder zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung oder zu Nachfragen. LG |
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#6
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| Hallo @Skorpion unter einer Lücke im Lebenslauf verstehe ich, wenn jemand eine oder lange Zeit arbeitssuchend war oder immer mal wieder und dadurch Lücken in seinem Werdegang entstanden sind. Ob nun beabsichtigt oder nicht, das ist doch eine Lücke? Wenn jemand etwas verschweigt, hat er in dem Moment ja etwas getan und will es nicht nennen. Lücken die durch Arbeitslosigkeit entstanden sind, kann man beispielsweise (z. B. bei Frauen) mit der Begründung erklären, das man eine Familienpause (Geburt, Kindererziehung, o.a.) eingelegt hat. Liebe Grüße Bettie |
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#7
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| Auch Deine Definition von Lücke ist richtig. Wobei ich davon ausgegangen bin, das Arbeitslosigkeit benennbar ist. Die Gründe, warum jemand etwas nicht in seinem Lebenslauf haben möchte, können verschieden sein. (Gefängnisaufenthalt, lange Zeit einfach mal so abgehangen, Langzeitarbeitslosigkeit u.v.m.) Ich habe "Lücke" als Fehlen in der Chronologie des Lebenslaufes gesehen. Deiner Sichtweise nach ist dies die Unterbrechung im Arbeitsablauf - z.B. durch Arbeitslosigkeit - Auch darin gebe ich Dir Recht ... häufig kommt es halt darauf an, wie man diesen Zeitraum, den man als "Lücke" empfindet, benennt. Wichtig hierbei ist allerdings, dass diese Angaben passen. Sollten sich im Folgenden eine unrichtige Angabe herausstellen, wäre dies ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung. LG |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Ich kann Deinen Ausführungen vollstens zustimmen. |
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#10
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| Dem kleinen Handwerksbetrieb um die Ecke mag die ein oder andere Lücke nicht auffallen aber in größeren Firmen hat man keine Chance. Also ein klares "NEIN" zu Lücken!
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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