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#1
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| Hallo, Ich arbeite in einem Hauptjob und hab zusätlich einen 400 € Job. Kann ich dazu noch eine kurzfristige Beschäftigung, die sozialversicherungsfrei ist, annehmen oder kann ich diesen Job nur mit Lohnsteurklasse 6 annehmen, wobei neben der Lohnsteuer auch Sozialabgaben zu zahlen sind. |
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#2
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| lass doch den anderen auch noch etwas Arbeit übrig ![]() Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Ich hatte mir hier Hilfe und nicht blöde Sprüche erwartet. Wenn ich das Geld nicht brauchen würde, dann würde ich es nicht machen, außerdem arbeite ich im Hauptjob nur 18 Std/wöchtl. und im Nebenjob 8 Std. die Woche. Also bleibt mir noch genügend Zeit für einen zusätzl. Job. |
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#4
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| Wellen ist ein lieber User, er hat's bestimmt nicht böse gemeint ... ![]() ***** Zu deiner Frage: Vollzeitjob + 2 Minijobs Nutze bitte auch die Suchfunktion ("Suchen", Menüleiste oben), und gib dort den Suchbegriff "Minijob" ein. Du kannst dich auch an die Minijobzentrale wenden unter Angabe deiner Verhältnisse: Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| etwas Humor sollte man sich im Leben schon behalten - sonst geht das ins Auge. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#6
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| Hallo, sowohl der Minijob bis 400 € als auch die kurzfristige Beschäftigung sind versicherungsfrei. Nur von dem Minijob sind vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zu zahlen. Eine Zusammen rechnung geringfügig entlohnter Minijobs mit kurzfristigen Jobs findet nicht statt. Auch keine Anrechnung auf den hauptjob. Nur wenn eine zweiter nicht befristeter Minijob ausgeübt wird, wird dieser mit der hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Hier zum nachlesen weitere Informationend dazu: Geringfügig entlohnte und gleichzeitige kurzfristige Beschäftigung Gruß Woko |
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