1 Hauptjob plus 400 € Minijob plus kurzfristige Beschäftigung
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1 Hauptjob plus 400 € Minijob plus kurzfristige Beschäftigung

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  #1  
Alt 31.05.2009, 13:16
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Girly42 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 1 Hauptjob plus 400 € Minijob plus kurzfristige Beschäftigung


Hallo,

Ich arbeite in einem Hauptjob und hab zusätlich einen 400 € Job. Kann ich dazu noch eine kurzfristige Beschäftigung, die sozialversicherungsfrei ist, annehmen oder kann ich diesen Job nur mit Lohnsteurklasse 6 annehmen, wobei neben der Lohnsteuer auch Sozialabgaben zu zahlen sind.
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  #2  
Alt 31.05.2009, 20:46
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Na

lass doch den anderen auch noch etwas Arbeit übrig


Gruss

wellen
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  #3  
Alt 01.06.2009, 07:48
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Girly42 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich hatte mir hier Hilfe und nicht blöde Sprüche erwartet.
Wenn ich das Geld nicht brauchen würde, dann würde ich es nicht machen,
außerdem arbeite ich im Hauptjob nur 18 Std/wöchtl. und im Nebenjob 8 Std. die Woche. Also bleibt mir noch genügend Zeit für einen zusätzl. Job.
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  #4  
Alt 01.06.2009, 08:28
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wellen ist ein lieber User, er hat's bestimmt nicht böse gemeint ...

*****

Zu deiner Frage:

Vollzeitjob + 2 Minijobs

Nutze bitte auch die Suchfunktion ("Suchen", Menüleiste oben), und gib dort den Suchbegriff "Minijob" ein.


Du kannst dich auch an die Minijobzentrale wenden unter Angabe deiner Verhältnisse:

Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 01.06.2009, 09:53
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard So ist es

etwas Humor sollte man sich im Leben schon behalten -
sonst geht das ins Auge.

Gruss

wellen
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  #6  
Alt 08.06.2009, 13:47
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Woko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

sowohl der Minijob bis 400 € als auch die kurzfristige Beschäftigung sind versicherungsfrei. Nur von dem Minijob sind vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zu zahlen. Eine Zusammen rechnung geringfügig entlohnter Minijobs mit kurzfristigen Jobs findet nicht statt. Auch keine Anrechnung auf den hauptjob. Nur wenn eine zweiter nicht befristeter Minijob ausgeübt wird, wird dieser mit der hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Hier zum nachlesen weitere Informationend dazu:
Geringfügig entlohnte und gleichzeitige kurzfristige Beschäftigung

Gruß Woko
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