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#11
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| Zitat:
Wenn es so einfach wäre, zeitlich mehrere Minijobs unter einen Hut zu bringen... das wird die große Schwierigkeit sein... Zitat:
Zitat:
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Meine Fragen sind praktisch die gleichen, wie der oder die Threaderöffner/in "erdbeere" gestellt hat. Bis jetzt sind wir noch nicht viel weiter gekommen. Nochmal: daß nicht alle Minijobs abzugsfrei bleiben, wenn man mehrere hat, also Brutto nicht gleich Netto ist, ist bekannt. Gruß Geändert von Bekel (09.02.2010 um 16:18 Uhr) |
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#12
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| Gerade hab ich folgendes gefunden: b. Mehrere 400-Euro-Jobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung Wenn ein Arbeitnehmer mehrere 400 Euro-Jobs hat, werden die monatlichen Arbeitsentgelte dieser Jobs addiert. Liegt das monatliche Gesamteinkommen aus diesen geringfügig entlohnten Beschäftigungen über 400 Euro, handelt es sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Die Minijob-Zentrale stellt die Versicherungspflicht fest und teilt dem Arbeitgeber dies mit. Für den Arbeitgeber besteht in diesem Fall - anders als bei der vorhergehenden Regelung - keine Gefahr, dass er nachträglich Abgaben leisten muss, weil er nichts von den anderen Beschäftigungen des Arbeitnehmers wusste. Wochenarbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist nicht vorgegeben. Die wöchentliche Begrenzung auf 15 Stunden/Woche wurde gestrichen. Um die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken, muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dieser zieht ihm dann diesen zusätzlichen Anteil vom Verdienst ab und leitet ihn an die Minijob-Zentrale weiter. Der Verzicht kann für die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses nicht widerrufen werden. Endet das Beschäftigungsverhältnis und wird ein neues aufgenommen, so muss die Erklärung erneut abgeben werden. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, kann er nur für alle einheitlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten und nicht nur für einen einzelnen. Volltext: Minijob / Minijobs geringfügige Beschäftigung Bekel |
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#13
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| hallo, sehr interessantes thema, welches nun auch mich ereilt hat. werde unabhängig davon, was ich hier hoffentlich erfahre, noch beim minijobcenter anrufen, aber, nun ersteinmal meine fragen: ich habe einen 400 euro job an der tanke. nun könnte ich einen zweiten 400 eurojob annehmen: 1. was bleibt definitiv unterm strich übrig?? 2. was wäre, wenn der eine 400 eurojob über 200 euro laufen würde und der andere eben über 400 ?? was bleibt dann in der geldbörse?? wäre nett, wenn mich eine schnelle antwort erreicht. danke im voraus und vs drachenflieger |
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