2-5 Jobs auf 400,-Euro Basis
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2-5 Jobs auf 400,-Euro Basis

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  #1  
Alt 26.01.2010, 13:45
erdbeere
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Standard 2-5 Jobs auf 400,-Euro Basis


Hallo !

Würde mich riesig freuen wenn mir jemand Antwort auf meine Fragen geben kann !
Da wir in Zeiten der Wirtschaftskrise leben, wird es immer schwieriger einen Job zu finden von dem man sich finanzieren kann. Deshalb habe ich mir überlegt, da das Angebot von 400,-Euro Jobs in meiner Region sehr hoch ist und Voll-bzw.Teilzeitstellen rar - warum nicht mehrere Jobs auf 400,-Basis ausüben.
Nun meine Fragen:

- um mich selbst zu finanzieren bräuchte ich mindestens 3 bzw. mehrere 400,-Jobs, (verschiedene Arbeitgeber, verschiedene Arbeitsbereiche)

Beispiel:

Minijob 1 = 400 Euro
Minijob 2 = 400 Euro
Minijob 3 = 400 Euro
Minijob 4 = 400 Euro
____________________
= 1600 Euro brutto
= wieviel netto ?
wie ist das mit Versicherungen (Rente, Krankenkasse,... usw. ) ? Wie läuft das ? Muss ich bei jedem Arbeitgeber die jeweils anderen Jobs angeben ? Muss jeder Arbeitgeber Versicherungsleistungen abführen ?

Wie ist es mit der Lohnsteuer ? Habe ich dann mehrere Lohnsteuerkarten ? Muss jeder der 4 Arbeitgeber zahlen ?

Was muss ich zusätzlich zahlen ohne Arbeitgeber ?

Was kommt bei 4 Jobs (siehe oben) bei dem ich bei jeden 400,- verdienen würde netto heraus. Also nach allen Abzügen wie Lohnsteuer, Sozialversicherung usw. - was habe ich dann raus?
Was muss ich sonst beachten ?

Es wäre super wenn mir jemand alle diese Fragen beantworten könnte !!!!!!!!!!
Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 29.01.2010, 06:29
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ich kann dir zwar keine Antwort geben, aber das Thema interessiert mich auch auch!
ich häng mich einfach mal mit dran!
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  #3  
Alt 29.01.2010, 06:48
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  #4  
Alt 08.02.2010, 16:14
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Hallo, Himbeere, ich hatte vor einigen Tagen dieselbe Idee und ähnliche bis gleiche Fragen.

Liegt der Verdienst zwischen 400 bis 800 Euro (also 2 minijobs) müssen sehr wenig Steuern bezahlt werden. Über 800 Euro hat man Abzüge wie bei den "normalen" Jobs auch. Wie das in der Praxis aussieht, also die (4 oder 5) verschieden Arbeitgeber die Abzüge anteilig bezahlen, und man da mit mehreren Steuerkarten jonglieren muß, keine Ahnung.
Deinen Nettolohn kannst Du ganz einfach mit einem normalen brutto-netto-rechner (siehe suchmaschine) ausrechnen, indem Du Deinen Gesamtverdienst, also die 1600, eingibst.

Falls Du wirklich so viele Neben- bzw. Minijob unter einen Hut bringen kannst, kannst Du ja Deinen Arbeitgeber während des Einstellungsgespräch nach der genauen Handhabung fragen. Oder im Vorfeld mal beim Finanzamt erkundigen.

Na, zumindest bei EINER Frage konnte ich weiterhelfen.

Grüße

Geändert von Bekel (08.02.2010 um 16:25 Uhr)
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  #5  
Alt 08.02.2010, 18:18
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fanchon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard bloss nicht

denken, 4 Jobs à 400 € ergibt 1600 €, denn

schon beim zweiten 400 € Job muss einer zum Hauptberuflichen ernannt werden, für den dann Lohnsteuer (1. Lohnsteuerkarte) und Sozialabgaben fällig werden. Der zweite Job ist dann der Minijob, einer ist neben der hauptberuflichen Tätigkeit erlaubt. Beim Dritten mußt Du dann eine weitere Lohnsteuerkarte beantragen. Diese wird die Klasse VI beinhalten und von deinen 400 € bleibt allein der Steuer wegen schon fast nichts über. Wie die Sozialversicherungsabgaben da gerechnet werden, weiß ich nicht mehr genau, denke mich aber an eine ganz normale Berechnung erinnern zu können. Jeder weitere Minijob bringt eine Lohnsteuerkarte Klasse VI und die Sozialabgaben mit sich.

weitere Punkte:
Deine potentiellen Arbeitgeber suchen doch eine 400 € Kraft, da diese meistens eine Stundenzahl die deutlich höher im Verhältnis zu Fest-oder auch Teilzeitanstellungen liegt, arbeitet.
Es gibt in der Tat ein Arbeitszeitgesetz. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist 48 Stunden. Diese errechnet sich aus 6 Werktage x 8 Stunden.
Mehrarbeit ist grundsätzlich möglich (bis zu 10 Stunden durchschnittich pro Werktag), aber die über 48 Stunden hinausgehende Zeit muss binnen 24 Wochen in Freizeit abgegolten werden (um wieder auf die 8 Stunden werktäglich zu kommen).

Das hört sich ja noch ganz gut an, denn mit 3 Arbeitsstellen à 15 Stunden liegst Du ja noch unter 48 Stunden in der Woche, aber .......
Deine Arbeitgeber müssen Dir oder Deinen anderen Arbeitgebern direkt, Deine jeweiligen Stunden die Du in der Woche für sie arbeiten sollst, mitteilen, damit diese wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Wird die wöchentliche Arbeitszeit überschritten, machen sich alle drei strafbar.

Kaum ein Arbeitgeber wird diese wöchentliche Absprache mitmachen. Und die Leute in der Lohnbuchhaltung haben Dich jetzt schon gefressen.
Außerdem sind die 400 € Jobs doch auch meistens an die Forderung nach Flexibilität in der Einsatzzeit geknüpft.

l G fan

vergessen: frei, also ohne Steuer und Sozialabgaben für den Arbeitnehmer, sind Minijobs nur bis zu einem Gesamteinkommen von 400 €. Neben einem Midijob (400,01 - 800 €) ist auch ein Minijob möglich.
Wenn keine Familienkrankenversicherung besteht, versuchen Arbeitgeber zu einem 400,01 € Job zu überreden. Arbeitgeber hat geringere Belastungen (ca. 90 € statt Minijob 120,00 €), Du bist Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversichert

Geändert von fanchon (08.02.2010 um 23:26 Uhr)
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  #6  
Alt 08.02.2010, 19:23
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Zitat:
Wenn keine Familienkrankenversicherung besteht, Arbeitgeber versuchen wenigsten zu einem 400,01 € Job zu überreden. Arbeitgeber hat geringere Belastungen (ca. 90 € statt Minijob 120,00 €), Du bist Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversichert
Das hört sich interessant an. Kannst Du darüber noch mehr sagen (und/oder Links mit Infos setzen)?

Vielen, herzlichen Dank schon einmal!
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  #7  
Alt 09.02.2010, 02:32
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Standard das hört sich nicht nur so an

Hallo Melete,
Hallo alls,


Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Belastung von 520 €. 400 €: Zahlung an den Arbeitnehmer und 120 € (30 %) pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
(Da ich bisher widersprüchliche Angaben zur Insolvenzgeldumlage (0,41%) habe, bleibe ich bei diesen Angaben.)

In der Gleitzone bei

400,01 €

Steuerklasse 1, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, Kindern, Bundesland ohne Zusatz,

entsteht eine Arbeitgeberbelastung in Höhe von 479,79 €.

Der Arbeitnehmer hat eine Belastung in Höhe von 42.71 € bekommt also nur 357,29 ausbezahlt, ist aber versichert.

Denn seit 2007???? besteht eine krankenversicherungspflicht.
Diese wird bei einem geringfügig Beschäftigten meistens mit einer Krankenversicherung des Ehegatten, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ALG I und ALG II gedeckt.

Doch was ist wenn man durch Arbeitslosigkeit in Hartz IV gelandet ist, in einer Lebensgemeinschaft lebt und der Partner arbeiten geht? Meistens bekommt der Hartz IV Anspruchsberechtigte nichts mehr und wer zahlt dann die zusätzliche Krankenversicherung (bis 200€ möglich)? Ich meine, dass der Partner ganz schön gebeutelt wird, denn Lohnsteuerklasse I bleibt weiterhin für Ihn bestehen, und ob er die KV-Beiträge seiner Lebenspartnerin in der Einkommenssteuererklärung angeben kann, habe ich noch nicht herausgefunden. (Wäre hier mal eine Anfrage in neuem Thema wert). Auch ein Minijob mit 400 € ist dann nicht mehr allzu verlockend, wenn durch diese Krankenversicherungszahlung nur etwa die Hälfte übrig bleibt.

Den Betrag von 400,01 € sehen die Krankenkassen natürlich nicht gern, ist ja auch zu offensichtlich, dass es hier nur um die günstige Versicherung geht. Der Arbeitgeber hat erst ab 434,60 € eine höhere Belastung als im Minijob. Ist also noch etwas Spielraum. Dem Arbeitnehmer bleiben in diesem Fall 381,58 € und die Versicherungen, also auch ein wieder aufbaubarer Anspruch auf ALG I.

l G fan
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  #8  
Alt 09.02.2010, 03:23
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Prima. Danke.

Und jetzt schildere das Ganze doch bitte noch einmal für einen alleinstehenden Menschen ohne Sozialrhabarber - für einen Menschen, der eigentlich ganz alleine für seine Sozialversicherung aufkommen müsste, also jemanden, der keine Familie hat.

Nehmen wir jemanden an, der durch freiberufliche Tätigkeit gerade so für seine Miete und seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, allerdings eigentlich nur dann, wenn er nicht auch noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müsste. Nehmen wir an, derjenige kann einen Arbeitgeber für einen 401-€-Job gewinnen.

Schildere also demnach bitte einmal den Fall, dass jemand einen 401-€-Job hätte und obendrein Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die (für ein paar Monate) zum Überleben reichen.

Danke schon einmal!
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  #9  
Alt 09.02.2010, 09:47
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Zitat:
bloß nicht denken, 4 Jobs à 400 € ergibt 1600 €,

Das ist schon klar. Ich möchte ja nicht mehrere Minijobs um Abgaben zu umgehen, sondern, weil überhaupt Geld reinkommen soll.
Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn beim dritten oder vierten Minijob deutlich weniger übrig bleibt als bei nur einen oder zwei.
Rein theoretisch würde es mir sehr gefallen, mehrere verschiedene Jobs zu haben, wegen der Abwechslung - nur müssen potentielle Arbeitgeber die Idee auch gut finden und auch Vorteile haben.

Zitat:
Das hört sich ja noch ganz gut an, denn mit 3 Arbeitsstellen à 15 Stunden liegst Du ja noch unter 48 Stunden in der Woche, aber .......
Deine Arbeitgeber müssen Dir oder Deinen anderen Arbeitgebern direkt, Deine jeweiligen Stunden die Du in der Woche für sie arbeiten sollst, mitteilen, damit diese wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Wird die wöchentliche Arbeitszeit überschritten, machen sich alle drei strafbar.

Die Hürde Arbeitszeitbegrenzung, daran habe ich auch gedacht. Auf die Idee mit den mehreren Minijobs bin ich schon vor längerer Zeit bei einer Reportage über Multijobber gekommen. Diese haben sogar extrem wenig geschlafen und garantiert die Wochenarbeitszeit laufend überschritten. Wer kontrolliert denn Gesamt-Arbeitszeiten? Wo kein Kläger...? Jedenfalls hatten diese Personen keine Scheu, sich auch noch im Fernsehen zu präsentieren, also keine Furcht vor Strafe. Wenn ich davon ausgehe, daß die gesetzlichen Bestimmungen deswegen gemacht wurden, damit der Arbeitnehmer nicht zu überlangen Arbeitszeiten gezwungen wird, dann werde ich wohl kaum zur Selbstanzeige schreiten und irgendwo rechtlich wegen der Wochenarbeitszeit klagen, die ich selbst aus freien Stücken angestrebt habe.
Viele Unternehmer, Selbstständige sagen ja auch, sie würden wöchentlich 60h arbeiten - wer zerrt denn diese deswegen vor Gericht, weil sie über 48h kommen??? Mir ist kein Fall bekannt.
Aber gut bzw. schlecht, wenn es gesetzlich verboten ist, auch als Multijobber über 48h zu kommen, dann eben nicht!

Ich dachte, man kann die Arbeitszeit auch "strecken", d.h. man kann durchaus in der Woche mehr als 15h arbeiten, darf aber in der Quartals- oder Jahresbilanz nicht über die 15h/Woche kommen. Also könnte man doch z.B. Urlaubsvertretung machen, also nicht 2h täglich, sondern 40h/Woche wie die anderen Firmenangestellten auch. Und dann gibt es freilich Wochen und Monate, wo man in dieser Firma überhaupt nicht arbeitet, also, im Jahresschnitt die gesetzlichen max. 15h einhält, als Kriterium für einen Minijob. Du verstehst was ich meine.
So, das weitergesponnen, könnte ich mir vorstellen 4 oder 5 Firmen (oder mehr) zu finden (z.B. in der Produktion Anlerntätigkeiten oder Arbeiten im Rahmen meiner Facharbeiterfähigkeiten), die Urlaubsvertretung brauchen oder Ersatz im Krankheitsfall oder für Stammbelegschaft verlängerte Wochenenden ermöglichen wollen (Montag + Freitag). Der ArbeitGeber hätte den Vorteil, für eine kurzzeitige Ersatzkraft nicht bei Leihfirmen teure Leiharbeiter ordern zu müssen. Allerdings müßte er akzeptieren, daß ich event. gerade woanders minijobbe, ich also nicht immer (ungeplant) zu Verfügung stehen kann. Hier müßte der AG Verständnis mitbringen und selbst mal Flexibilität beweisen.
Drei Parteien hätten dabei gewonnen:
- der Arbeitgeber spart Geld (keine Leihfirma mitfinanzieren, zumindest nicht so oft)
- der Staat braucht mir kein HIV zu zahlen und bekommt was in die Rentenkasse
- ich erarbeite meinen Lebensunterhalt selbst


Wenn ich 10 Euro die Stunde verlange, unterbiete ich jede Leihfirma deutlich und der Arbeitgeber könnte mich bei einer 40h/Woche im Jahr insgesamt 12 Wochen normal beschäftigen. Das braucht ja nicht ausgereizt zu werden. Jedenfalls käme ich so bei jedem einzelnen Arbeitgeber nicht über die 400 Euro/Monat und auch nicht über die 15h/Woche - im Jahresschnitt betrachtet!

Wo ist der Haken? Der Staat macht Jahresdurchschnittsrechnungen bei 400 EUR-Jobs nicht mit, erlaubt das nicht? Oder würde man keine oder nicht genügend Arbeitgeber finden, die diese Idee gut und brauchbar finden würden?
Gewiss, man würde wohl niemals auf diese Weise eine nahezu lückenlose Beschäftigung über das ganze Jahr hinbekommen. Urlaubsvertretung eben nur in der Haupturlaubszeit im Sommer.


Bekel


Vielleicht hat oder hatte jemand schon 3 Minijobs oder mehr, der kann ja mal berichten, wie man das erreichen kann und welche Jobs da gut geeignet sind.

Geändert von Bekel (09.02.2010 um 09:53 Uhr)
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  #10  
Alt 09.02.2010, 11:51
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Jetzt laufen m.E. verschiedene Dinge durcheinander.

Ab 15 Stunden Wochenarbeitszeit giltst Du nicht mehr als arbeitslos. Die 15-Stunden-Grenze für die Arbeitslosigkeit bezieht sich jedoch nicht auf den Jahres-Durchschitt. So funktioniert das nicht.

Auf selbstständiger Basis kannst Du Deine Arbeitskraft diversen Unternehmen anbieten und musst dann selbst für Deine Sozialversicherung aufkommen.

Ich habe jedoch schwere Zweifel daran, dass Unternehmen in einem solchen Fall auf Zeitarbeitskräfte verzichten, weil Deine Arbeit für sie günstiger wäre. Ansonsten wären die Fabriken schon gefüllt mit Selbstständigen, die von einer Fabrik zu nächsten laufen und ihre Dienste anbieten. Das wäre extrem aufwändig bzw. gar nicht machbar für die Unternehmen und zudem auch skandalös.

Wenn Du bereit wärst, Deine Dienste für 10€ brutto anzubieten und dann selbst für Deine komplette Sozialversicherung aufzukommen, dann frage ich mich, warum Du Dich nicht lieber bei Zeitarbeitsunternehmen bewirbst. Da verdienst Du vielleicht etwas weniger, bist aber sozialversichert. Rechne Dir doch mal die Kosten für eine komplette, eigene Sozialversicherung aus.

Würdest Du auf selbstständiger Basis nur für ein Unternehmen arbeiten, dann wärst Du scheinselbstständig und damit der Arbeitgeber in der Sozialversicherungspflicht.

Minijobs hat der Gesetzgeber nicht dazu gedacht, die Sozialversicherungspflicht zu unterlaufen. Deshalb können sie nicht einfach so in beliebiger Menge angenommen werden, ohne dass sich jemand für Arbeitszeiten oder Sozialversicherung zu interessieren hätte.

M.E. dürfte es auch ausgesprochen selten zeitlich möglich sein, mehrere Minijobs zu kombinieren, es sei denn, es handele sich wirklich nur um einzelne Wochenarbeitsstunden, z.B. mehrere Putzstellen, jeweils an einem Tag pro Haushalt o.ä.

Eher könnte die Kombination eines Midi- und eines Minijobs möglich sein oder die Kombination selbstständige Arbeit plus Minijob.

Die Minijobs sind als kleiner Zusatzverdienst gedacht. Versucht man, das Ganze auszuweiten, ist es eben nicht mehr gleichermaßen unkompliziert.

Eine Dauerlösung sollte auch eine vernünftige Rentenversicherung beinhalten.

Ich selbst habe lediglich gefragt, weil ich über eine Lösung für zwei oder drei Monate nachdenke, z.B. Mini- oder Midijob und freiberufliche Tätigkeit. Dabei würden vermutlich für die freiberufliche Tätigkeit dieselben Sozialversicherungsbeiträge anfallen wie dies auch ohne einen Midijob der Fall wäre. Es stellt sich lediglich die Frage, ob die Kombination günstiger wäre oder andere Vorteile hätte.

Ich vermute nach dem, was Fan geschildert hat, dass der Vorteil in der Beteiligung des Arbeitgebers an den Sozialversicherungskosten des Midijobs bestünde und sich ansonsten kein Unterschied ergeben würde.

Interessant ist einfach die Frage, ob sich durch diese Beteiligung unter dem Strich eine Ersparnis in den Sozialversicherungsbeiträgen für mich ergeben würde. Vielleicht weiß Fan dazu etwas. Ansonsten müsste ich mich ggf. vielleicht bei der Minijob-Zentrale oder bei den Sozialversicherungsträgern danach erkundigen. Ehe ich mich ohne Vorstellung lange durchfrage, frage ich natürlich erst einmal hier.
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Geändert von Melete (09.02.2010 um 12:31 Uhr)
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