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#1
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| Hallo, Ich habe einen Hiwi Job an der Uni, bin dort auf Lohnsteuerkarte angestellt und verdiene ca 280€ im Monat. Ich brauche dringend aber noch einen zweiten Job, da ich keinen Unterhalt von meinen Eltern bekomme, und sonst auch nicht finanziert werde. Der zweite Job wäre auf 400€ Basis, verdienen würde ich ca 260€ im monat. Ich habe keine Ahnung auf was ich jetzt achten muss, damit ich weiter Familienverischert bleibe, meinen Studentenstatus nicht verliere und natürlich würde ich am liebsten keine Abgaben zahlen. Ich habe auch etwas über eine 50 Tage Regelung gehört. Ausserdem , und ich weiß so langsam wirds kompliziert, könnte ich noch einen dritten job haben, bei dem ich aber einen Gewerbeschein bräuchte. Bekomme ich die Abgaben, die ich sicherlich zahlen werden muss, bei einer Steuererklärung zurück? Auch für die Selbständige Tätigkeit? Ich bin Studentin. Sollte das zu kompliziert werden, müsste ich mich an einen Steuerberater wenden? Vielen Dank für die Hilfe, denn ich weiß leider gar nichts und möchte mich nicht strafbar machen! |
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#2
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| Hallo Fluja, Im großen Ganzen solltest du in Hinblick auf auf Kindergeld/Steuern die jährliche Einkommensgrenze von ca. 7500 € im Auge behalten. Aus der Familienversicherung fliegst du wenn du mit deinen Minijobs monatlich die 400€-Grenze überschreitest. Aber die studentischen Tarife im 50€-Bereich sind eigentlich recht human. Das mit der 50 Tage/2 Monate Regelung ist eine andere Form von Minijob, genannt "kurzfristiger Job". Er kann neben einem "normalen" Minijob ausgeübt werden ohne dass eine eigene KV-Pflicht ausgelöst wird und wird von Studenten meist in den Semesterferien ausgeübt. Hier ist darauf zu achten, dass der Job auch tatsächlich als kurzfristiger Job angemeldet wird. Zwar kann man da mehr als 400€ im Monat verdienen, aber der Stundensatz darf 12€ pro Stunde nicht übersteigen. Von einer gewerblichen Tätigkeit ohne entsprechende Vorkenntnisse rate ich immer ab. Der Gang zum Steuerberater wäre das mindeste was du diesbezüglich tun solltest. Dein Studentenstatus hängt nicht vom Verdienst ab. Du musst da drauf achten, während der Studienzeit nicht mehr als 20 Std. pro Woche zu arbeiten, in den Semesterferien gibt es diese Grenze nicht. Alle Klarheiten beseitigt
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. Geändert von wombat (12.08.2008 um 09:20 Uhr) |
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