| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, Ich hoffe, ich bin hier im Board mit der Frage richtig? Folgende Sachlage: bin vor kurzem mit meinem Studium fertig geworden, also keine Studentin mehr und derzeit auf Jobsuche. Habe bisher auf Lohnsteuerkarte einen 400,- Euro Job als studentische Hilfskraft gemacht, der nun leider ausgelaufen ist. In der Zwischenzeit, bis ich etwas Festes gefunden habe, würde ich mich gerne als freie Autorin versuchen. Ich habe nun einen Nebenjob in Aussicht (Artikel schreiben). Ich soll nun also meine Leistung in Rechnung stellen. Ich werde nicht mehr als 400,- Euro im Monat verdienen. Die Frage nun: Wie stelle ich korrekt eine Rechung? Was muss ich angeben? Wenn ich nicht mehr als 400,- Euro/Monat verdiene, bin ich doch steuerfrei und muss da nichts abführen, oder? Derzeit bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Eine Steuernummer brauche ich bei 400,-/Monat doch auch nicht, oder? Ich will mich keinesfalls Ich-Ag-mäßig selbstständig machen, will kein Gewerbe anmelden oder sowas. Ich bin nur eine Uni-Absolventin, die sich, bis sie einen Job gefunden hat, auf 400,- Euro Basis etwas dazuverdienen möchte. Mir liegt viel daran, daß alles rechtlich etc. korrekt läuft. Ich hoffe, jemand kann mir helfen! ![]() Grüße an Alle! Die Anne |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Anne, wenn du Rechnung schreiben musst, dann ist schon mal kein sogenannter Minijob, sondern eine selbständige Tätigkeit mit all dem Pipapo der dranhängt. Die einzige Erleichterung die ich hier sehe ist, dass du vermutlich als Autorin als freiberufliche und nicht als gewerbliche Selbständige eingestuft wirst. Als solche musst du dich soweit ich weiß beim Finanzamt anmelden. Die 400€-Grenze damit da Familienversicherung bestehen bleiben kann gilt nur für Minijobs! Bei selbständiger Tätigkeit (ob freiberuflich oder gewerblich) ist die Grenze 350€ und der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit spielt mit eine Rolle. Bitte kläre das vorab mit deiner KV.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo wombat, ich beziehe ALG 2 und habe einen Nebenjob auf selbständiger Basis (Kleinunternehmerregelung). Das Einkommen liegt unter 150€. Ist bei der ARGE und FA gemeldet. Brauche keine Rechnungen zu schreiben weil Freiberuflich. Jetzt will ich noch einen Nebenjob auf selbständiger Basis gründen (Gewerbe + Rechnungsstellung + Kleinunternehmerregelung) und lese jetzt mit Erstaunen die 350€ Grenze. Wieso eigentlich 350€ und was ist bei 350,01€? Gibt es noch etwas zu beachten, weil du schreibst mit allem pipapo? Herzliche Grüße foreiki |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo Foreiki, vielleicht hilft dir dieser link bei deiner Frage weiter: BMWi Existenzgründungsportal | Persönliche Absicherung
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
foreiki (17.03.2009) | ||
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
der Link ist Super. Kann ich nur weiter empfehlen. Habe meine Fragen gut und ausführlich beantwortet bekommen. Danke! Herzliche Grüße foreiki |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 1 Euro Job macht meine Zukunft kaputt! | Beleth | Vermittlungsgutschein und Arbeitsgelegenheit | 21 | 03.06.2010 01:38 |
| Wen es interessiert - Das verdient Deutschland! | Franky | Umfragen | 24 | 06.04.2010 11:37 |
| 1 Euro Job VS Grundgesetz | Beleth | Vermittlungsgutschein und Arbeitsgelegenheit | 9 | 15.07.2009 13:16 |
| Gesetz zum Pfändungsschutz auch bei Hartz IV! | Annett | ALG II/Hartz IV | 2 | 29.04.2009 20:29 |
| Frage zu ALG II und 400 Euro Job | kadies | ALG II/Hartz IV | 7 | 11.02.2009 05:32 |