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#1
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| Hallo zusammen! Erstma zur Situation: Meine Eltern beziehen HartzIV (mutter langzeitig erkankt, Vater wurde gekündigt). Ich (m,17) würde gerne einen mini-job auf 400€ Basis annehmen. Darf ich das ?? Oder besser gefragt, wird mir Geld vom Lohn abgezogen, da meine Eltern HartzIV bekommen??? Grüße Paul |
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charlie1990 (17.07.2008) | ||
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#2
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| Hallo, ich bin am 15.07.2008 - 18 Jahre Alt geworden und habe so ziemlich das gleiche Problem ( wie die Person über mir ). Ich habe ebenfalls einen Aushilfsjob und bisher nur auf 160€ gearbeitet. Ich würde gerne wissen ob es Allgemein noch die Regelung gibt, nur max. 160€ und ob es sich für 18 Jährige ebenfalls so ist oder ich durch die Volljährigkeit mehr verdienen darf. Infos: - Ich lebe bei meiner Mutter mit 2 Geschwistern (Bruder 10 Jahre / Schwester 8 Jahre) - Meine Eltern sind geschieden und die Kinder leben bei meiner Mutter - Meine Mutter erhält Hartz4, da sie nicht arbeiten kann, aufgrund der Kinder. Sie besucht momentan eine Deutsche schule um ihre Deutschkenntnisse verbessern - Ich besuche die 11. Klasse einen Gymnasiums Danke im Vorraus für die Hilfe Viele Grüße Geändert von charlie1990 (15.07.2008 um 18:20 Uhr) |
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#3
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| Du lebst mit deiner Mutter und deinen Geschwistern in einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft. Hast du sonst noch ein Einkommen - ausser Kindergeld - ? Hattest du das Einkommen bei der ARGE/Jobcenter angegeben? Und wenn ja, wie ist es dort behandelt worden?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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charlie1990 (17.07.2008) | ||
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#4
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| Habe sie nochmal gefragt, sie erhält Erziehungsgeld und Harz4, ansonsten würden wir das garnicht überleben. Ich hatte vor 2 Monaten einen Brief von der Familienkasse erhalten und dort stand auch, das ich "nebenjobs" angeben muss, falls ich welche habe. Dies habe ich ausführlich getan. Seitdem habe ich keine Nachricht von ihnen bekommen. Sogesehen ist das eigentlich gemeldet. Ich hätte noch eine Frage, ich bekomme das Gehalt momentan auf mein Postbank konnte, würde es was bringen wenn ich es auf ein anderes Konto umschreibe? Z.b. auf mein Vaters, oder wäre das nicht sinnvoll. Ansonsten haben wir eigentlich keine andere Quellen wo Geld herkommt. Viele Grüße |
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#5
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| Hi, Zitat:
Das wäre schon allein deswegen nicht sinnvoll, weil es schlichtweg Betrug wäre und ihr ganz böse eins auf die Finger bekommt, wenn das rauskommt (deine Mutter durchaus auch!). So wie ich das sehe, ist den 400€-Job bei der ARGE nicht gemeldet... ich würde das schleunigst nachholen. LG Shalea
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charlie1990 (17.07.2008) | ||
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#6
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| Die Familienkassen betreuen das Kindergeld und sind der Agentur für Arbeit zugeordnet. Hartz IV = ALG II = Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürger, die ALG II erhalten, werden von der ARGE/Jobcenter betreut. Das bedeutet, das du deinen Zuverdienst auch der Arge/Jobcenter NACHWEISBAR und SOFORT melden musst. Wenn ihr das noch nicht gemacht habt, dies bitte UNVERZÜGLICH nachholen, sonst droht möglicherweise ein Bussgeld. Es ist nämlich so, dass der Zuverdienst nach § 30 SGB II bei ALG II angerechnet wird und dir nur ein Freibetrag verbleibt. Es könnte aber auch so sein, dass du mit dem Verdienst deine Bedürftigkeit beendet hast und mit deinem Einkommen deine Lebenshaltungskosten bestreiten musst. Das wäre also mit der ARGE/Jobcenter zu klären - und bitte sofort. Möglicherweise stehen anteilige Rückforderungen im Raume. Zitat:
Aber wenn du Leistungen der Arge/Jobcenter erhälst, musst du dieses Konto der ARGE mitteilen (wegen Kontroll- und Überprüfungszwecken).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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charlie1990 (17.07.2008) | ||
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#7
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| Reicht es wenn ich eine Mail schreibe, oder sollte ich lieber dort anrufen und das am Telefon klären? Ansonsten danke schonmal für alle antworten. Zusatz: Wahrscheinlich arbeite ich diesen Monat zu ende und werde danach kein Aushilfsjob mehr ausüben, da mein Arbeibtgeber kaum gewinn macht um mich halten zu können, dennoch sollte ich das melden, nehem ich stark an? |
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#8
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| Da hier offensichtlich eine Situation vorliegt, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, würde ich persönlich zur Arge gehen und das Problem dort vortragen. Dein Sachbearbeiter kann sich dann direkt ein Bild von dir machen und ist somit nicht veranlasst, überzureagieren. Du solltest möglichst mit deiner Mutter dort aufkreuzen (Zeuge!). Ob du in Zukunft weiterbeschäftigt wirst, spielt dabei keine Rolle. Es geht hier einzig und alleine darum, dass erwirtschafteter Zuverdienst bei ALG II berücksichtigt wird und deine Bedürftigkeit [und die Belastung des Steuerzahlers Bitte kündige nicht selber. Wenn dein Boss glaubt, dass er dich nicht mehr beschäftigen kann, ist es die Entscheidung deines Chefs, dir die Kündigung zu geben - nicht deine!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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charlie1990 (17.07.2008) | ||
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