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#1
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| Brauche Hilfe, blick nicht durch Bestimmt kamen diese Fragen schon oft, aber habe hier nichts gefunden Ich arbeite auf 400 € Basis Dienstag- und Donnerstagabend insgesamt ca. 9 Std weil ich tagsüber auf mein Baby aufpasse. Hab ich Anspruch auf Urlaub- oder Krankheitstage, wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde. Es steht nur das in meinem Stundenlohn anteilig Urlaubsgeld enthalten ist und der Satz "Eine etwaige Gewährung von anteiligen Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt" Tut mir leid aber ich habe echt keine AHNUNG was das heißen soll. BITTE schreibt mir DANKE SCHÖN |
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#2
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| Hallo... wie spricht man eigentlich eine Namenlose an? Zitat:
Wenn einzel- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben. der § 3 BUrlG sagt: Zitat:
... auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist natürlich gesetzlich geregelt, hierzu empfehle ich die Lektüre des EFZG Hier sagt der § 3 zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Zitat:
Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |