400 € JOB Urlaubsanspruch/Krankheitsstage??
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400 € JOB Urlaubsanspruch/Krankheitsstage??

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  #1  
Alt 06.02.2012, 13:07
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Unglücklich 400 € JOB Urlaubsanspruch/Krankheitsstage??


Brauche Hilfe, blick nicht durch
Bestimmt kamen diese Fragen schon oft, aber habe hier nichts gefunden

Ich arbeite auf 400 € Basis Dienstag- und Donnerstagabend insgesamt ca. 9 Std weil ich tagsüber auf mein Baby aufpasse.

Hab ich Anspruch auf Urlaub- oder Krankheitstage, wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde.
Es steht nur das in meinem Stundenlohn anteilig Urlaubsgeld enthalten ist und der Satz
"Eine etwaige Gewährung von anteiligen Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt"
Tut mir leid aber ich habe echt keine AHNUNG was das heißen soll.

BITTE schreibt mir
DANKE SCHÖN
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  #2  
Alt 06.02.2012, 14:32
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Standard AW: 400 € JOB Urlaubsanspruch/Krankheitsstage??

Hallo... wie spricht man eigentlich eine Namenlose an?

Zitat:
Zitat von 0keinname0 Beitrag anzeigen
Brauche Hilfe, blick nicht durch
Bestimmt kamen diese Fragen schon oft, aber habe hier nichts gefunden

Ich arbeite auf 400 € Basis Dienstag- und Donnerstagabend insgesamt ca. 9 Std weil ich tagsüber auf mein Baby aufpasse.

Hab ich Anspruch auf Urlaub- oder Krankheitstage, wenn nichts im Vertrag vereinbart wurde.
... natürlich.
Wenn einzel- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben.

der § 3 BUrlG sagt:

Zitat:
Zitat von BUrlG Beitrag anzeigen
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
das bedeutet in Fällen in denen 2 Arbeitstage/Woche vereinbart sind, dass (24/6=4) ein Anspruch auf mindestens 4 Wochen Urlaub besteht, welcher im angenommenen Fall durch 8 Tage Urlaub generiert werden kann.

... auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist natürlich gesetzlich geregelt, hierzu empfehle ich die Lektüre des EFZG
Hier sagt der § 3 zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

Zitat:
Zitat von EFZG Beitrag anzeigen
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zitat:
Zitat von 0keinname0 Beitrag anzeigen

Es steht nur das in meinem Stundenlohn anteilig Urlaubsgeld enthalten ist und der Satz
"Eine etwaige Gewährung von anteiligen Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt"
Tut mir leid aber ich habe echt keine AHNUNG was das heißen soll.

BITTE schreibt mir
DANKE SCHÖN
... immerwieder gerne!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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