Bescheinigung von Arbeitgeber wie viele Stunden 2009 gearbeitet
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Bescheinigung von Arbeitgeber wie viele Stunden 2009 gearbeitet

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  #1  
Alt 23.04.2009, 13:08
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Hallo,
ich bin 17 und habe im Oktober 2008 eine geringfügige Beschäftigung angenommen.
Am 31.03.09 hatte ich meinen letzten Arbeitstag.
Nun nehme ich die nächste Woche einen neuen Job an. Der neue Arbeitgeber fordert von mir bzw. meinem alten Arbeitgeber eine Bescheinigung, wie viele Tage ich in diesem Jahr bei meinem alten Job schon gearbeitet habe (also vom 01.01.09 bis 31.03.09).
Habe bei meinem alten Arbeitgeber angerufen und eine Bescheinigung gefordert. Dieser äußerte mir, dass die Firma generell keine Bescheinigung anfertigt, wie viele Tage man gearbeitet hat.

Was soll ich meinem neuen Arbeitgeber nun sagen? Es wird keine Bescheinigung geben? Akzeptiert das Finanzamt das denn so einfach? Muss ich vielleicht meine gearbeiteten Tage ca. schätzen?
Oder darf ich dieses Jahr gar nicht mehr arbeiten, wenn nicht bekannt ist, wie viele Tage ich schon gearbeitet habe?
Denn ich darf ja nur 50 Tage arbeiten im Jahr, so wie ich das verstehe.


Hoffe um Hilfe, da ich hier wirklich nicht viel von verstehe.

Grüße,
Basti

Geändert von bastii (23.04.2009 um 13:10 Uhr)
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  #2  
Alt 24.04.2009, 16:58
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hallo,
niemand ein rat?
sagt das finanzamt was dann?

mfg
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  #3  
Alt 25.04.2009, 09:14
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Hallo bastii,

das Problem liegt hier, dass es sich hier nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung.

Der Unterschied liegt darin, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung der Lohn mtl. 400 € nicht übersteigen darf, damit keine Versicherungspflicht eintritt. Es handelt sich dabei um eine Dauerbeschäftigung.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung besteht die Versicherungsfreiheit unabhängig von der Lohnhöhe. Voraussetzung ist, dass sie im Jahr maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage (bei weniger als 5 Tagen Arbeit in der Woche) nicht übersteigt. Nimmst du jetzt eine erneute kurzfristige Beschäftigung auf, dann muss der neue Arbeitgeber prüfen, ob diese Frist in den letzten 12 Monaten schon überschritten wurde. Ist dies der Fall, dann tritt Versicherungspflicht ein.

Gruß Woko
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bastii (26.04.2009)

  #4  
Alt 25.04.2009, 23:34
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Danke für deine Antwort.

Ja gut, ich weiß ja, dass ich diese Jahr schon 24 Tage gearbeitet habe, jedoch sind auf meinen Lohnabrechnungen nur die Stunden, nicht die Tage angeben.
Also ist es nicht möglich nachzuweißen, wie viele Stunden ich schon gearbeitet habe...

Jedoch frag ich mich gerade, dass ich doch eigentlich geringfügig beschäftigt war bei meinem alten Arbeitgeber, denn ich komme locker über 50 Tage im Jahr (2Tage die Woche = 104 Tage im Jahr), bleibe jedoch unter 400€. Dass muss doch eigentlich heißen, in meinem Fall trifft die "geringfügige Beschäftigung" ein, oder etwa nicht?
Und wenn ich jetzt einer "kurzfristigen Beschäftigung" nachgehe, dann zählen die gearbeiteten Tage nicht, oder sehe ich da wieder was falsch?
(Habe bei REWE gearbeitet, vielleicht weißt du da ja was drüber, ob man da kurzfristig oder geringfügig beeschäftigt ist)

mfg

Geändert von bastii (25.04.2009 um 23:44 Uhr)
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  #5  
Alt 26.04.2009, 10:15
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Hallo,

wenn die bisherige Beschäftigung geringfügig war, d.h. unter 400 € im Monat lag und jetzt eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird, dann gilt folgendes:

Hier sind für die Beurteilung der 2-Monats-Frist bzw. 50 Arbeitstage-Frist die Zeiten zusammen zurechnen. Steht schon bei Beginn der neuen Beschäftigung fest, dass die Frist im Laufe dieser Arbeit überschritten wird, dann tritt die Versicherungspflicht sofort ein.

Der Arbeitgeber muss dann auch Arbeitnehmerbeiträge einbehalten und abführen.

Übrigens, wenn die alte Arbeit eine geringfügige Beschäftigung war, dann hat der Arbeitgeber dich auch bei der Minijobzentrale angemeldet. Hierüber muss er dir eine Durchschrift geben.

Gruß Woko
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bastii (26.04.2009)

  #6  
Alt 26.04.2009, 10:22
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Hallo Bastii,

Zitat:
Zitat von bastii Beitrag anzeigen
Jedoch frag ich mich gerade, dass ich doch eigentlich geringfügig beschäftigt war bei meinem alten Arbeitgeber...
... was sagt denn dein Arbeitsvertrag dazu?

Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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bastii (26.04.2009)

  #7  
Alt 26.04.2009, 17:29
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hi,
hab geguckt und geguckt, finde aber nichts über eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung...
Im Arbeitsvertrag steht lediglich folgendes:
"Eintritt als: Ladenhilfe"

mehr hab ich da nicht gefunden...


Naja werd mal morgen mit meinem neuen Arbeitgeber reden, insofern er mich noch einstellt, da das doch alles ziemlich komplex scheint und er sicher nicht "Ärger" mit dem Amt haben möchte...

danke trotzdem
mfg
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  #8  
Alt 27.04.2009, 13:17
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Hallo,

ist ein Arbeiteber eigentlich nicht verplfichtet dazu, eine Bescheinigung über die Anzahl der gearbeiteten Tage dem Arbeitnehmer auszuhändigen?

Weil mein alter Arbeitgeber macht mir echt Probleme, die Wut wird echt immer größer.

Wenn alles schief läuft würde es bedeuten, ich kann erst wieder 2010 einen neuen Job beginnen.. !!

Gibt es da nicht irgendwie eine Lücke im System?
Ich will doch nur arbeiten....

P.S.: Gibt es im Finanzamt eine "Info" oder so ähnlich, wo ich mal genauer nachfragen kann, wie eng man es dort sieht in Sachen Bescheinigungen über Arbeitstage??

mfg
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