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#1
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| Hallo, Habe folgendes Problem. Bin arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld I dazu noch aufstockend Hartz IV , da meine Frau (Haushaltsgemeinschaft) auch ohne Arbeit ist. Wurde beim medizinischen Dienst Arbeitsamt untersucht , voll arbeitsfähig mit Einschränkungen , die das ausüben meines Berufes Koch nicht mehr zulassen. Eine Umschulung Reha wurde abgelehnt mit der Begründung ich könne ja in einem anderen Hilfsarbeiter Job arbeiten. Dagegen Widerspruch eingelegt , es kam wieder eine Ablehnung mit der Begründung ich könne eine berufsfremde Arbeit aufnehmen. Jetz habe ich Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Diesen Entscheid bleibt es abzuwarten. Jetzt könnte ich einen Job als Einkäufer auf Minijobbasis bis maximal auf Gleitzonenbasis annehmen. Würde ich ganz gerne machen um die Kasse etwas aufzubessern. Ich weiß allerdings nicht ob es dann zu Problemen kommen kann , sollte mir eine Umschulung durch das Sozialgericht zugestanden werden. Im Klartext , ich weiß nicht ob ich wenn ich auf einen Entscheid, Umschulung ja oder nein warte , zwischenzeitlich arbeiten darf. Nicht das es dann heißt , da ich ja nun arbeite sei die Umschulung nicht mehr von Nöten , bzw nicht mehr zu Recht. Ich hoffe es kennt sich damit jemand hier im Forum aus. Vielen Dank , schon im voraus für die Mühe!! Geändert von olibert (03.12.2011 um 10:03 Uhr) |
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#2
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| Da du in eine Einstehensgemeinschaft eingebunden bist, also dem SGB II zugefallen bist, bist du auch verpflichtet, deine Bedürftigkeit zu mindern. Du darfst nicht nur arbeiten, sondern du bist sogar ausdrücklich dazu aufgefordert. Zuverdienst wird nach den Zuverdienstregeln berücksichtigt.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Jetz weiß ich aber immer noch nicht ob mir die umschulung versagt werden kann wenn ich bis zu Umschulung arbeite und sei es auch nur auf geringfügiger Basis. Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft bin muß ich natürlich versuchen in Arbeit zu kommen.http://arbeits-abc.de/forum/images/smilies/nixweiss.gif Ich will mir jedoch die Möglichkeit einer Umschulung dadurch nicht kaputt machen. Mfg |