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#1
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| mich einfach von 165 Euro auf 400 Euro erhöhen? Ich bin Koch und durch das gute Wetter, komme ich auf sehr viele Stunden! Für den Mai müsste mir mein Chef sehr viel Geld nachbezahlen und im Juni sieht es jetzt nicht anders aus. Nun sagte mein Chef, das er mich ab 01.05. auf 400 Euro hoch nimmt! Aber in 2 -3 Monaten eh wieder runter! Nun meine Frage, darf er mich rückwirkend ohne mich zu fragen oder ohne etwas unterschreiben zu müssen auf 400 Euro erhöhen? Mein Überstundengeld steht mir doch in voller Höhe zu, oder? Ich meine, wenn er mir das jetzt sagt, ist es doch erst ab dem 01.07. möglich! |
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#2
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| Dein Boss beschäftigt dich, also muss er dir auch den entsprechenden Lohn zahlen. Dies kann er tun z.B. im Rahmen eines Minijobs bis 400€ oder im Rahmen eines Midijobs von 400,01€ bis 800€. Jetzt stellt sich die Frage nach der ursprünglichen Begrenzung auf 165€. Diese Grenze stammt aus dem SGB III, § 141, der den Zuverdienst bei ALG I regelt. SGB 3 - Einzelnorm Sollte es so sein, dass du bisher ALG I beziehst und nebenbei verdienst, so würde eine rückwirkende Aufstockung deines Verdienstes bewirken, das du aus ALG I herausfällst, aber alternativ kein ALG II beziehst, weil du dieses vermutlich nicht beantragt hast. Hierbei wäre dann auch noch die Grenze von 14,99 Stunden pro Woche zu beachten. Sollte die beschriebene Problematik nicht bestehen, so wäre das Verhalten deines Bosses eher nicht zu tadeln, er kann als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis durchaus gestalten, z.B. durch Änderungskündigungen. Solltest du aufstockend ALG II beziehen, wärest du sowieso gehalten, deine Bedürftigkeit nach Kräften zu mindern, der Verdienst würde dann eben nach den SGB II - Zuverdienstregeln berücksichtigt werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo Nontestatum! Ja, ich bekomme noch Alg II dazu! Mir geht es nur darum, das ich mein Überstundengeld bekomme! Denn wenn er mich rückwirkend auf die 400 Euro Stelle nimmt, habe ich ja einbußen und mein Chef ist wie immer fein raus! Ich möchte ja den 400 Euro Job haben aber erst ab 1.7.! Schließlich muss ich pünktlich dem AA Bescheid geben! Ansonsten muss ich ja zurück zahlen was ich nicht möchte! Nun weiß ich halt nicht, ob er das rückwirkend darf! |
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#4
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| Wie wird Zuverdienst behandelt ? *click* ![]() Dein Boss hat Pflichten, und wenn er Löhne auszuzahlen hat, und etwas korrigiert werden muss, ist er gehalten, diese Korrekturen umgehend vorzunehmen. Er führt z.B. bei Minijobs Sozialabgaben pauschal ab. Wenn du nachträglich Lohn ausgezahlt bekommst, musst du nichts zurückzahlen, denn bei ALG II besteht das ZUFLUSSPRINZIP, das heisst, Zuverdienst wird ab Datum Zufluss berücksichtigt (Datum Kontoauszug). Das kann für dich bedeuten, dass du deinen 100€-Freibetrag nicht optimal nutzen kannst, denn alles, was über die 100€ geht, wird mit 20% berücksichtigt. Die genaue Zuverdienstregelung wird im § 11 b SGB II beschrieben (früher § 30 SGB II), siehe obigen Link. Wenn du volle 400€ Lohn erhälst, wäre das ein nicht sozialversicherungspflichtiger Minijob. Du solltest deinen Boss ansprechen, ob er dir 400,01€ zahlt. Dieser eine Cent bewirkt, dass aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Midijob wird, mit dem du ALG I - Anwartschaft und Rentenanwartschaften ansammelst, für den Boss selber ist diese Möglichkeit mindestens so vorteilhaft wie der Minijob. Es wird nur etwas anders gerechnet, du wärest auch über den Midijob krankenversichert.
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