Hallo,
bin neu hier und hoffe, dass es die Frage nicht bereits schon zig mal gibt.
Ich bin seit über einem Jahr bei einer Familie im Privathaushalt als Haushaltshilfe angestellt (Mini-Job). Da ich schwangerschaftsbedingt zur Zeit leider nicht arbeiten kann, habe ich ein Beschäftigungsverbot, das (leider) bis zur Geburt geht. Danach stehen mir die 8 Wochen Mutterschutz zu, das weiß ich. Nun frage ich mich aber, ob es etwas bringt, wenn ich Elternzeit einreiche, denn ich möchte auf jeden Fall ein Jahr bei meinem Kind daheim bleiben. Da ich in der Zeit keine Betreuung habe, kann ich auch diesem Minijob nicht nachgehen. Ich denke aber, dass meine AG das nicht verstehen, dass ich noch ein halbes Jahr pausieren möchte. Nun meine Frage: ab wann kann/soll ich meinem AG mitteilen, dass ich Elternzeit nutzen möchte. Und bringt dies mir irgendwas außer so lange den Kündigungsschutz? Laufen die Renten- und Sozialabgaben in der Elternzeit dann weiter? Ich denke nämlich, wenn die Elternzeit dann um ist, dass die mich kündigen werden, da sie ja die Schwangerschaft über schon auf mich verzichten müssen und mich daher leider als unzuverlässig sehen.
Leider ist dieses Thema so schwer zu verstehen.
Freue mich über Antworten.
Gruß