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#1
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| Hallo Zusammen, undzwar hätte ich da eine sehr dringende Frage. Bin zurzeit noch Schülerin und 16 Jahre alt. Habe allerdings seit einigen Wochen einen sog. Nebenjob. Verdiene 6,5/h in einem Lebensmittelladen. Da ich meine Stunden notiere, hat mich mein Lohn am Ende des Monats sehr verwundert.. Ich habe ca. 425 € verdient. Jedoch stand auf meinem Kontoauszug 390! Wo sind die restlichen 35€ bitte verschwunden? Gehört das dann zu der Lohnsteuer, die ich am Ende des Jahres zurückbekomme? Bei meinem 1. Lohn wurde jedoch GAR NICHTS abgezogen, allerdings war der Betrag deutlich geringer ( um die 100€ ). Wie viel Steuern werden denn überhaupt abgezogen und ab wann? |
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#2
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| Hallo, da du über 400 Euro verdient hast, bist du ev. im Gleitzonenbereich Sozialversicherungspflichtig. Dieser Betrag ist dir vielleicht abgezogen wurden. Mit Steuer hat das nichts zu tun. Geändert von Gyn (01.09.2009 um 11:53 Uhr) |
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#3
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| Und wieviel Prozent beträgt die Sozialsteuer? Das wären dann bei mir 8,5 % .. erscheint mit jedoch ziemlich hoch?! |
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#4
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| Hallo melody2, genau prüfen kannst du das erst mit deinen Lohnzettel. Darauf steht dann, was und ob überhaupt etwas abgezogen wurde. Viele AG verteilen auch gerne die Arbeitsstunden um nicht den Bereich der SV-Pflicht zu überschreiten. Also erstmal nachschauen. Ansonsten die Regelung: Beschäftigungen in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro Mit der Einführung der Minijobregelungen im Jahr 2003 wurde eine Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich geschaffen. Arbeitnehmer sind in der sogenannten Gleitzone beschäftigt, wenn ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt mehr als 400 Euro und maximal 800 Euro beträgt. Bei mehreren Beschäftigungen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Während geringfügige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro im Monat versicherungsfrei bleiben, sind Beschäftigungen in der Gleitzone versicherungspflichtig. Allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 400,01 Euro ca. 11% des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 21% bei 800 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen. Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für Auszubildende. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher ist nicht die Minijob-Zentrale, sondern die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle zuständig für die Meldungen zur Sozialversicherung und den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge. |
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