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#1
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| Hi, ich bekomme Hartz IV plus Arbeitslosengeld (Bin nach der Ausbildung arbeitslos geworden und mein Arbeitslosengeld war einfach zu wenig, so stand mir halt noch Hartz IV zu.) Ich habe ne eigene Wohnung und wohne in Hannover - jetzt würde ich gerne noch einen Minijob annehmen. Weiß jemand wieviel ich dazu verdienen darf, ohne das es mir abgezogen wird. Für hilfe wäre ich echt dankbar. Marq |
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#3
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| Hallo, Ich bin derzeit in derselben Situation mit ALG und ALGII. Ich habe aber glücklicherweise wenigstens eine geringfügige Beschäftigung gefunden. Du musst aufpassen, dass Du in der Woche unter 15 Stunden arbeitest. Wenn Du im Monat 100,00€ dazu verdienst, wird als ALGII Empfänger alles gelassen. Alles was über 100,00 € ist, wird Dir prozentual angerechnet. Davon darfst Du nicht mehr viel behalten. Bei 165,00€ Zuverdienst im Monat bleiben einem glaubig insgesamt 113,00€ und bei 400,00€ sind es glaubig 160,00€ die einem zustehen. Aber so genau weiß ich die Zahlen auch nicht. Ich versuch so viel wie möglich dazu verdienen zu können, um so wenig wie möglich von der Stütze in Anspruch nehmen zu müssen. Schöner wäre es natürlich wieder einen neuen Job zu finden. |
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#4
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| Jeder Bezieher von ALG II hat bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit einen Freibetrag von 100 Euro, der nicht auf die Leistungen angerechnet wird. Ab einem Einkommen (Brutto) zwischen 100 Euro bis 800 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei, also ca 140 Euro im Geldbeutel. Von einem Bruttoeinkommen über 800 Euro bleiben 10% anrechnungsfrei. Obergrenze für Freibeträge: Für Hilfebedürftige ohne Kinder = Einkommen (Brutto) 1.200 Euro Für Hilfebedürftige mit Kinder = Einkommen (Brutto) 1.500 Euro Hinzu können bei einem Einkommen ab 400 Euro noch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und andere Kosten die im Zusammenhang mit der Arbeit enstehen, geltend gemacht werden. Die Kilometerpauschale für Fahrtkosten beträgt derzeit 20%/Kilometer. Entstehen nachweislich höhere Kosten, können diese auch übernommen werden. Besteht die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ist die Nutzung zumutbar, muss dies in Anspruch genommen werden, weil die Job-Center dann nur die dadurch entstandenen Kosten berücksichtigen. Einmalige Einnahmen werden aus Gründen der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes auf mehrere Monate aufgeteilt. Die Anrechnung erfolgt somit auf die Teilsummen und Leistungs- sowie Versicherungsanspruch bleibt bestehen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Hallo, Geb auch Deine KFZ - Versicherung an, falls Du mit eigenem Fahrzeug fährst. Die wird auch berücksichtigt. So ist es jedenfalls bei mir. |
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