| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe ein Frage zum Nebenverdienst. Ich beziehe ALGII + KdU Wenn ich in meinem Freundeskreis für Gefälligkeiten, z.B. Garten umgraben, PC Schulung, Auto waschen etc. Geld bekomme, muß dieses Einkommen versteuert werden , bzw. muß ich im Vorwege ein Gewerbe anmelden und dies dem Finanzamt melden ? d..h. ich müsste für jeden Leistung eine RG schreiben mit MwSt. usw. Ich möchte nebenbei 400,- verdienen, aber ich habe auch die Möglichkeit es durch private Leistungen gegenüber privaten Personen zu erzielen, damit ich einen Teil meiner zu hohen Unterkunfts- kosten übernehmen kann, da mich die ARGE dazu aufgefordert hat. Danke vielmals für Hilfe an dieser Stelle. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Das mit dem Gewerbe würde ich mir sehr gut überlegen. Da stehst du in verbindung mit ALG II immer mit einem Bein im Gefängnis wegen Sozialbetrug, du musst ja bedenken, du bekommst ALG II im voraus, und wenn du Einnahmen gleichzeitig im selben Monat erwirtschaftest, könnte das kritisch werden. Vor allem finden die Einnahme dann Eingang in deinen Bewilligungsbescheid, da könnte dann durchaus auch ein hypothetischer Wert Eingang finden, der nicht erreicht wird, dann stehst du ohne Geld da. Dann geht's weiter mit Mitgliedsbeiträgen zu Berufsgenossenschaft, IHK, höherer Einstufung bei der Krankenkasse ... Existenzgründung: BMWi Existenzgründungsportal | Startseite
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Opfer und andere Missverständnisse (Beobachtungen zu Karrierewegen und Hartz IV) | Eauvive | Karriere & Job | 21 | 19.04.2011 02:32 |
| Hartz IV nach Schlaganfall | reneerft | ALG II/Hartz IV | 1 | 05.08.2008 08:07 |
| Hartz IV + Arbeitslosengeld + Nebenverdienst | Marq | Mini-Jobs | 4 | 04.04.2007 06:46 |