Haushaltsnahe Dienstleistungen / Steuer / Rechnung
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Haushaltsnahe Dienstleistungen / Steuer / Rechnung

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  #1  
Alt 28.04.2009, 20:43
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maxxbraun befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Haushaltsnahe Dienstleistungen / Steuer / Rechnung


Hi,

wir haben bisher eine Putzfrau über eine Firma, d.h. ich bekam immer eine Rechnung und konnte die 20% über die Steuer absetzen.

Nun hat der AG unserer Putzfrau gekündigt, sie wird arbeitslos werden.
Da wir mit ihr zufrieden sind, möchten wir sie weiter beschäftigen, der Steuerabzug muss aber noch möglich sein.
Wie stelle ich es an, dass
a) die Frau legal als Mini-Jobberin bei mir angestellt ist (weniger als 15h pro Woche und weniger als 150€ pro Monat)
b) sie versichert ist, vor allem Unfallversicherung
c) ich die Dienstleistung über die Steuer absetzen kann -> Rechnung?

Laut Internet könnte sie trotz Arbeitslosigkeit bis zu 150€ pro Monat dazu verdienen, ohne das es vom ALG abgezogen wird.

Danke und Grüße,

Maxx
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  #2  
Alt 29.04.2009, 14:22
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Hallo,

die Putzfrau kann über die Minijobzentrale angemeldet werden. Dann hat sie auch gesetzliche UV. Außerdem können die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Hier nachzulesen:
Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale

Gruß Woko
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  #3  
Alt 29.04.2009, 16:17
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Hi,
danke für die Antwort.
Dann kann ich aber "nur" 10% von der Steuer absetzen, im Gegensatz zu 20% wenn ich ein Rechnung von einem Unternehmen - richtig?

Danke,

Maxx
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  #4  
Alt 29.04.2009, 16:28
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Hallo Maxxbraun,

... Zitat Minijob-Zentrale:

Zitat:
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Um einen zusätzlichen Anreiz für die Einrichtung von Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt zu schaffen, wurde neben der günstigen Abgabenlast noch eine Steuerermäßigung eingeführt. Die Einkommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für haushaltsnahe geringfügig gemeldete Beschäftigungsverhältnisse im Haushaltsscheckverfahren um 20 Prozent der entstandenen Kosten (max. 510 Euro). Für jeden Kalendermonat, in dem kein Beschäftigungsverhältnis besteht, vermindert sich der Höchstbetrag um ein Zwölftel.



Der Arbeitgeber erhält nach Ablauf eines Kalenderjahres von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt. Sie beinhaltet den Zeitraum, für den er Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat sowie die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenen Abgaben.
Wolf





Zitat:
Zitat von maxxbraun Beitrag anzeigen
Hi,
danke für die Antwort.
Dann kann ich aber "nur" 10% von der Steuer absetzen, im Gegensatz zu 20% wenn ich ein Rechnung von einem Unternehmen - richtig?

Danke,

Maxx
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #5  
Alt 29.04.2009, 16:36
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Hallo,

das ist so richtig (außerhalb des Haushaltsscheckverfahrens). Die Dienste dürften aber auch kostengünstiger sein, da kein Arbeitgeber mehr am Lohn mitverdient.

Gruß Woko

Geändert von Woko (29.04.2009 um 16:39 Uhr)
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  #6  
Alt 30.04.2009, 09:56
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Zitat:
Zitat von Woko Beitrag anzeigen
Hallo,

das ist so richtig (außerhalb des Haushaltsscheckverfahrens). Die Dienste dürften aber auch kostengünstiger sein, da kein Arbeitgeber mehr am Lohn mitverdient.

Gruß Woko
Hi,

um es ganz klar zu machen:
Wenn ich das Haushaltsscheckverfahren anwende, dann kann ich trotzdem 20% absetzen, auch ohne eine Rechnung zu erhalten?

Sollte das der Fall sein, so ist der Steuerratgeber "Konz" an dieser Stelle nicht ganz vollständig...

Danke und Grüße,

MAx
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  #7  
Alt 30.04.2009, 10:07
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Guten Morgen Maxxbraun,

... den für das Finanzamt benötigten Beleg erhälst du von der Minijob-Zentrale- siehe Zitat bzw. Link.

Wolf







Zitat:
Zitat von maxxbraun Beitrag anzeigen
Hi,

um es ganz klar zu machen:
Wenn ich das Haushaltsscheckverfahren anwende, dann kann ich trotzdem 20% absetzen, auch ohne eine Rechnung zu erhalten?

Sollte das der Fall sein, so ist der Steuerratgeber "Konz" an dieser Stelle nicht ganz vollständig...

Danke und Grüße,

MAx
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... schöne Grüße

Wolf





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  #8  
Alt 02.05.2009, 16:54
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Hallo maxbraun,

ich glaube zu wissen, woher die widersprüchlichen Angaben von 10% bzw. 20% kommen. Ich und wahrscheinlich auch der Konz gingen von der Steuererklärung für 2008 aus.
Ab 1.1.2009 hat sich das Gesetz geändert. Nun ist der Satz 20%.

Gruß Woko
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  #9  
Alt 02.05.2009, 18:27
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