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#1
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| Hi, wir haben bisher eine Putzfrau über eine Firma, d.h. ich bekam immer eine Rechnung und konnte die 20% über die Steuer absetzen. Nun hat der AG unserer Putzfrau gekündigt, sie wird arbeitslos werden. Da wir mit ihr zufrieden sind, möchten wir sie weiter beschäftigen, der Steuerabzug muss aber noch möglich sein. Wie stelle ich es an, dass a) die Frau legal als Mini-Jobberin bei mir angestellt ist (weniger als 15h pro Woche und weniger als 150€ pro Monat) b) sie versichert ist, vor allem Unfallversicherung c) ich die Dienstleistung über die Steuer absetzen kann -> Rechnung? Laut Internet könnte sie trotz Arbeitslosigkeit bis zu 150€ pro Monat dazu verdienen, ohne das es vom ALG abgezogen wird. Danke und Grüße, Maxx |
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#2
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| Hallo, die Putzfrau kann über die Minijobzentrale angemeldet werden. Dann hat sie auch gesetzliche UV. Außerdem können die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Hier nachzulesen: Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale Gruß Woko |
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#3
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| Hi, danke für die Antwort. Dann kann ich aber "nur" 10% von der Steuer absetzen, im Gegensatz zu 20% wenn ich ein Rechnung von einem Unternehmen - richtig? Danke, Maxx |
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#4
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| Hallo Maxxbraun, ... Zitat Minijob-Zentrale: Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo, das ist so richtig (außerhalb des Haushaltsscheckverfahrens). Die Dienste dürften aber auch kostengünstiger sein, da kein Arbeitgeber mehr am Lohn mitverdient. Gruß Woko Geändert von Woko (29.04.2009 um 16:39 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
um es ganz klar zu machen: Wenn ich das Haushaltsscheckverfahren anwende, dann kann ich trotzdem 20% absetzen, auch ohne eine Rechnung zu erhalten? Sollte das der Fall sein, so ist der Steuerratgeber "Konz" an dieser Stelle nicht ganz vollständig... Danke und Grüße, MAx |
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#7
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| Guten Morgen Maxxbraun, ... den für das Finanzamt benötigten Beleg erhälst du von der Minijob-Zentrale- siehe Zitat bzw. Link. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#8
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| Hallo maxbraun, ich glaube zu wissen, woher die widersprüchlichen Angaben von 10% bzw. 20% kommen. Ich und wahrscheinlich auch der Konz gingen von der Steuererklärung für 2008 aus. Ab 1.1.2009 hat sich das Gesetz geändert. Nun ist der Satz 20%. Gruß Woko |
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#9
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| ok und vielen Dank! |
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