Kind im Krankenhaus
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Kind im Krankenhaus

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  #1  
Alt 29.03.2007, 13:33
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Hallo, ich bin es mal wieder.

Ich arbeite geringfügig für 400 € im Monat. Jetzt muß mein Sohn wieder ins Krankenhaus und ich werde als Begleitsperson dabei bleiben. Dadurch kann ich nicht zur Arbeit. Vom Krankenhaus bekomme ich eine Bescheinigung , dass es nötig, beim Kind zu bleiben.

Meine Vorgesetzte sagte mir jetzt heute, dass ich da meinen Jahresurlaub für benutzen muß. Ich habe kein Recht darauf, es wie im Krankheitsfall vom Arbeitgeber bezahlt zu bekommen.

Ist das Richtig ??? Ist man wirklich so rechtlos ???

Danke,

ILKA

Geändert von ttgmmg (29.03.2007 um 13:43 Uhr)
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  #2  
Alt 29.03.2007, 13:51
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http://217.89.69.204/internet-links/...s/Minijob2.pdf

Quelle: Agentur für Arbeit, Passau - Minijob


Genaues weiss man nicht . Würde im Ernstfall wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Vorschlag: zeig' deinem Boss den obigen Link und frage ihn, ob er willig ist. Aber bedenke: wenn er sauer wird, kannst du dir am Ende von einem verlorenen Job auch nichts kaufen.
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  #3  
Alt 29.03.2007, 14:02
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Wenn Deine Vorgesetzten Dir das so nahelegen, mach es. Es ist zwar sehr schade da Du so kein Geld verdienst.

Von der Seite des Arbeitgebers: Warum soll er zahlen, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird?

Ist für beide Seiten nicht angenehm.

Ich hoffe Deinem Sohnemann geht es bald wieder besser. Daumen drück.
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  #4  
Alt 29.03.2007, 14:17
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Standard Danke

Schonmal Danke für den Link aus Passau. Das macht mir Mut. Meine Chefin hat mich sowieso schon auf dem Kieker, da ich es auch war, die auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hingewiesen hat. Eigentlich verlange ich nur was jedem zusteht , aber als 400 - Euro - Jobber ist man denen ja vollkommen ausgeliefert....

Aber wo wir uns schonmal unterhalten, wieviel Urlaub szehz mir so zu, wenn ich 4 Tage die Woche arbeite ???

ILKA
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  #5  
Alt 29.03.2007, 15:20
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MJZ - Arbeitsrecht

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...rlg/gesamt.pdf

Hinweis: das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen. Der Samstag ist ein Werktag. das heisst, auch ein an sich arbeitsfreier Samstag mindert die Anzahl der freien Tage !
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  #6  
Alt 29.03.2007, 18:40
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Standard Bundesurlaubgesetz

Okay, soweit wußte ich das auch. Bei uns ist es bloß so, dass unser Steuerbüro den Urlaub mit irgendeiner Formel ausgerechnet hat und man mir nur 16 Tage im Jahr zustehen sollen. Begründet wird das damit, dass ich ja an 4 Tagen in der Woche für 4 Stunden komme. Eigentlich also nur halbe Tage.

Gilt das Bundesurlaubgesetz auch für 400 Euro Jobber ???? Kann ich wirklich auf 24 Tage bestehen ?

Um noch einmal auf die Fehltage wegen eines kranken Kindes zurückzukommen:
ein im normalen Arbeitsverhältnis beschäftigter hat doch sogar einen Anspruch auf 10 Tage im Jahr. Ich werden es auf jeden Fall versuchen mit dem Link aus Passau...

ILKA
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  #7  
Alt 29.03.2007, 18:49
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MJZ - Arbeitsrecht

-----> MJZ - Arbeitsrecht


Rufe bitte mal dort an. Lass dir auch mal die Formel vom Steuerbüro geben.

Mach uns hier mal klug
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  #8  
Alt 29.03.2007, 19:42
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Standard MJZ Arbeitsrecht

Super, jetzt konnte ich auch endlich alles lesen.

Jetzt noch mal für ganz blöde. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen gelten für alle Arbeitgeber ?

Der Mindesturlaubsanspruch beläuft sich auf mindestens 4 Wochen, d.h. 4 x 6 Tage = 24 Tage. Egal, wieviele Tage ich in der Woche arbeite ?

"Bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Beispiel: schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen..." Mein Kind ist doch wohl ein naher Angehöriger, oder ?

Ich frage nur noch einmal nach, weil meine Chefin und unser Steuerbüro alles abstreiten werden...

Nontestatum, sind Sie Jurist, oder einfach nur unheimlich belesen ????

ILKA
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  #9  
Alt 29.03.2007, 21:27
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Jetzt noch mal für ganz blöde. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen gelten für alle Arbeitgeber ?

Grundsätzlich ja. Aber wir leben ja in Deutschland. Gesetze (des Bundes) gelten für alle, Tarifverträge für die Tarifvertragsparteien. Diesen Knoten aufknüpfen, das können nur die zuständigen Spezialisten: Gewerkschafter, Personalsachbearbeiter, Juristen, zuständige Ämter ...

Der Mindesturlaubsanspruch beläuft sich auf mindestens 4 Wochen, d.h. 4 x 6 Tage = 24 Tage. Egal, wieviele Tage ich in der Woche arbeite ?

Ich habe mich mal klug gemacht . Dein Steuerberater hat Recht.

Es rechnet sich wie folgt:

24 Tage Jahresurlaub GETEILT durch 6 Werktage (Volle Arbeitswoche)

= ERGIBT den Urlaubsanspruch/Jahr bei 1 Arbeitstag pro Woche = 4 Tage

Das heisst:

4 Tage Jahresurlaub, wenn man 1 Tag in der Woche arbeitet,
8 Tage Jahresurlaub, wenn man 2 Tage in der Woche arbeitet,
12 Tage Jahresurlaub, wenn man 3 Tage in der Woche arbeitet,
16 Tage Jahresurlaub, wenn man 4 Tage in der Woche arbeitet,
20 Tage Jahresurlaub, wenn man 5 Tage in der Woche arbeitet,
24 Tage Jahresurlaub, wenn man 6 Tage in der Woche arbeitet.

Zu beachten wäre noch, dass es sich um Werktage handelt, d.h., wenn du eine volle Woche Urlaub beantragst, wird auch der Samstag als Urlaubstag gezählt, auch dann, wenn im Unternehmen an diesem Tag nicht gearbeitet würde.


IHK Region Stuttgart, Stuttgart Chamber of Commerce - Mini-Jobs und Kurzfristige Beschäftigung

Rund um den Urlaub
IHK Region Stuttgart, Stuttgart Chamber of Commerce - Rund um den Urlaub

... bitte auf entsprechenden Text scrollen ...



"Bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Beispiel: schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen..." Mein Kind ist doch wohl ein naher Angehöriger, oder ?

Das sehe ich auch so ...

Ich frage nur noch einmal nach, weil meine Chefin und unser Steuerbüro alles abstreiten werden...... Ist halt eine Eigenart, immer über die Pflichten des Arbeitnehmers Bescheid zu wissen, aber nicht über deren Rechte

Nontestatum, bist du Juristnein, nur interessierter User , oder einfach nur unheimlich belesen <---- DAS hat mir schonmal jemand gesagt, muss also wohl zutreffen ... ????


Bitte beachte, dass die Durchsetzung von Rechten nicht immer einfach ist und das Klima zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belastet. Sowas sollte also in sensibler Form stattfinden. Wende dich bitte auch an die Knappschaft und hole offiziellen Rat ein. Die User hier im Forum geben ja nur ihre Lebenserfahrung wieder und machen keine rechtsverbindlichen Angaben. Ich plädiere immer dafür, dass man einer Gewerkschaft beitritt, man muss ja nicht mit Gewerkschaftsanstecknadeln und roten Nelken im Knopfloch herumlaufen
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Geändert von nontestatum (29.03.2007 um 21:30 Uhr)
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  #10  
Alt 30.03.2007, 12:00
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Also, ich habe heute mit meiner Chefin gesprochen und ihr den Ausdruck der Knappschaftsseite übergeben. Sie will es mal durchlesen, sagte mir aber sofort, dass sie nicht glaubt, dass ich zum Beispiel den Feiertag bezalt bekomme.

Das Gleiche gilt für die Zeit, wenn mein Sohn im Krankenhaus ist. Sie argumentierte damit, dass ich als Arbeitnehmer mir auch nur die Infos raussuche, die mir nutzen.

Okay, wenn`s aber doch im Arbeitsrecht steht. Wahrscheinlich arbeite ich in einem rechtsfreien Raum....

Ich werde jetzt zuerst meinen Sohn pflegen und danach gehts auf der Arbeit in die zweite Runde. Dumm nur, dass ich das Geld brauche !

Danke an alle und schöne Ostern .....
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