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#1
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| Hallo, ich bin vom Psychologischen Dienst des Arbeitsamts für arbeitsunfähig befunden worden und darf aber bis zu 3 Std täglich arbeiten. Das Arbeitsamt wollte eine Krankmeldung von mir, die sie auch erstmal für einen Monat bekommen haben. Zur Zeit beziehe ich noch keine Leistungen vom Arbeitsamt, da ich mich erst vor 2 Wochen arbeitslos gemeldet habe. Jetzt habe ich einen 400 E Job gefunden. Darf ich den dann trotz der Krankmeldung bis zu 3 Std. pro Tag ausführen??? Gruß, Ursas |
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#2
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| Wer hat die arbeitsunfähigkeit bescheinigt? hat der medizinische dienst des arbeitsamtes gesagt, 3 stunden darfst du? dann ja, besprich es aber mit deinen arbeitsberater. grundsätzlich darf ich einen krankgeschriebenen mitarbeiter nicht beschäftigen, da er dann bei seiner arbeit nicht versichert ist (BG). darüber hinaus würde ich mir vom arzt eine bestätigung aushändigen lassen, dass du 3 stunden darfst. bis du denn noch im alten job? dann müsstest du möglicherweise hier anbieten, dass du drei stunden/tag arbeiten darfst. zumal du einen nebenjob oft beantragen musst. Besprich das mit dem arbeitsamt und deiner krankenkasse, die können dich beraten.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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