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#1
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| Hallo, ich arbeite befristet (1 Jahr) bei einer Gebäudereiningungsfirma. (knapp 400 euro). Nun habe ich spontan die Möglichkeit einen anderen 400 euro job anzutreten! Ich muss so schnell wie möglich aus diesem alten arbeitsverhältnis raus. wie lang ist meine Kündigungsfrist? Im Vertrag steht lt Gesetz,dass wären dann 4 wochen oder? meine kollegin sagt das wären 14 tage?? habe um einen aufhebungsvertrag gebeten,aber da wollen sie mich zappeln lasen. Hilfe |
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#2
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| Das kommt ganz darauf an, ob du noch in der Probezeit bist Wenn ja dann sind es 2 Wochen und wenn nicht 4 Wochen (im Normalfall). |
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#3
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| danke für deine antwort! nee leider bin ich nicht mehr in der Probezeit! habe beim googeln eben gefunden das man einen befristeten Vertrag garnicht kündigen kann! ??? ![]() man ist das alles kompliziert!! Ich schicke jetzt erstmal die Kündigung zum 30.04.2011 ab und wie ich das mit der anderen arbeitsstelle mache (soll sonntag anfangen) hab e ich noch keine ahnung! Danke nochmal LG Claudia die das alles total verwirrt |
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#4
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| Doch du kannst einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen |
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#5
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| Du kannst noch im Tarifvertrag nachsehen (falls die Stelle tarifvertaglich gebunden ist), ob dort eine Kündigungsfrist für befristete Stellen angegeben ist. Ansonsten gilt: ordentliche Kündigung geht nicht, wenn sie nicht extra vertraglich vereinbart wurde, siehe z.B. hier: Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags Ob die Formulierung "lt. Gesetz" nun in Deinem Fall (befristete Stelle) als einzelvertragliche Anerkennung der gesetzlichen Kündigungsfrist anzusehen ist, weiß ich nicht. Schau sonst mal hier nach, ob da schon eine entsprechende Anfrage gestellt wurde: Kndigung Kndigung frag-einen-anwalt.de
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die tariflichen Kündigungsfristen,sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber." mehr steht danicht! wie ist es denn mit dem urlaub? arbeite seit ende nov ´10 ubd im vertrag steht nur "Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach den tariflichen Vorschriften." |
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#7
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| Na, dann musst Du herausfinden, welches der Tarifvertrag ist, und da reinsehen. Tipp für alle: Unterschreibt keinen Arbeitsvertrag, der sich auf einen Tarifvertrag bezieht, ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich genau handelt und im Falle eines Haustarifvertrages, der im Zweifel nicht im Internet zu finden ist, ihn Euch aushändigen zu lassen. Genauso gut könnte der Arbeitgeber sonst auch in den Vertrag schreiben: Es gelten die in einem Geheimpapier stehenden Regelungen. Würdet Ihr das unterschreiben? Lasst Euch alles aushändigen, worauf sich der Vertrag bezieht. In manchen Verträgen wird auch auf Stellenbeschreibungen Bezug genommen. Dann braucht man selbstverständlich die Stellenbeschreibung, bevor man unterschreibt, und so weiter.
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#8
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| so ich muss in 16 minuten los zur arbeit und muss nun entscheiden ob ich die kündigung losschicke oder nicht! Also ist sie ja nun nicht zulässig und ich muss auf einen aufhebungsvertrag hoffen oder bis oktober noch aushalte Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Menno dann ist der andere job aber weg und ich weiß nicht wie ich da weiter arbeiten soll,da die betreuung meines sohnes in 2 wochen abläuft! Dann KANN ich da nicht mehr arbeiten! Was kann da auf mich zukommen? |
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#9
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| @melete: OH Ja!!!! Ich wollte ihn auch nicht unterschreiben ohne ihn richtig zu lesen! Wurde leider gedrängt da meine arbeitszeit schon lief,hach das war alles unorganisiert udn spontan und mist!!!!! Als ich eine Kopie von dem Arbeitsvertarg wollte wurde das auch abgelkehnt und mir wurde gesagt er wird schnellstmöglich mir zugesandt! Naja 3 Monate später (genau nach der Probezeit) habe ich den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen!!! Man ich ärger mich jetzt so!!!!! So eine sch... Firma! Beuten einen aus (mache jeden tag 1 überstunde unbezahlt)..man und nun auch noch das!!! Unwissenheit schützt vor strafe nicht!!! |
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#10
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| Nö. Glaub ich nicht. Wenn da was im Tarifvertrag zu steht, dann wird es auch eine Kündigungsfrist geben. Besorge Dir einfach den Tarifvertrag oder wenigstens eine Info, welcher es ist. Dann können wir im Internet danach suchen.
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