kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte
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kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte

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  #1  
Alt 14.07.2009, 15:07
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Standard kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte


Habe mal selber eine Frage

Ab nächster Woche soll ein junger Mann für 4 Wochen bei uns in der Firma arbeiten. Soweit ich herausfinden konnte wäre die kurzfristige Beschäftigungsvariante für alle Beteiligten die günstigste, erst recht wenn das ganze auf Lohnsteuerkarte läuft. Anders gesagt, es gilt die 25%-Pauschalversteuerung zu vermeiden, da der junge Mann mit der Lohnsteuerklasse I um einiges mehr netto raus kriegt.

Was ich nicht herausfinden konnte ist: Was muss man anmeldetechnisch beachten um diese Beschäftigung über Lohnsteuerkarte laufen zu lassen?

Wenn's jemand weiß, freue ich mich wenn er/sie es mir verrät
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schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #2  
Alt 14.07.2009, 16:23
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Standard AW: kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte

Ich kann dir 2 Links zu dem Thema anbieten, und Wikipedia ist da auch einigermaßen aufschlussreich.
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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wombat (14.07.2009)

  #3  
Alt 14.07.2009, 19:03
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Standard AW: kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte

Danke dir, Freibir

Hatte es fälschlicherweise in Erinnerung dass die 25%-Pauschalsteuer Standard ist und die Abrechnung über Steuerkarte eine "Kann"-Variante, die an bestimmte Formalitäten gebunden ist. Dabei wird anders rum ein Schuh draus . Unser Kurzzeitkollege wird also ganz normal wie jeder andere Neuling Lohnsteuerkarte, SV-Ausweis und KV-Kärtchen mitbringen müssen.
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wombat

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  #4  
Alt 15.07.2009, 21:44
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Hallo,

Warum KV-Kärtchen. Für eine kurzfristige Beschäftigung sind keine pauschalen KV oder RV Beiträge zu zahlen. Meldungen sind allerdings an die Minijobzentrale zu machen. Seit diesem Jahr auch mit Entgeltdaten wegen der UV.

Gruß Woko
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  #5  
Alt 16.07.2009, 13:14
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Zitat:
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Hallo,

Warum KV-Kärtchen. Für eine kurzfristige Beschäftigung sind keine pauschalen KV oder RV Beiträge zu zahlen. Meldungen sind allerdings an die Minijobzentrale zu machen. Seit diesem Jahr auch mit Entgeltdaten wegen der UV.

Gruß Woko
Die Personal-Anmeldungen/Abrechnungen werden bei uns beim Steuerberater gemacht. Ich muss in diesem Bereich nur dafür sorgen, dass der Papierkram komplett ist. Habe keine Ahnung ob für die Anmeldung eines Kurzzeit-Jobbers die KV-Daten von nöten sind. Da dieser Unterpunkt aber auf dem Personalerfassungsbogen einzutragen ist, denke ich mal, lieber habe ich's gleich, bevor ich dem Ding hinterher renne .

Nur mal neugierig gefragt, braucht man die KV-Daten denn nun in diesem Fall oder nicht?
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wombat

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  #6  
Alt 16.07.2009, 13:26
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Standard AW: kurzfristige Beschäftigung auf Steuerkarte

Hallo Wombat,

die KV-Karte braucht man in allen Fällen nicht, in denen keine pauschaeln KV-Beiträge gezahlt werden.
Das sind einmal die kurzfristigen Beschäftigungen.
Bei Minijobs dann nicht, wenn der Jobber privat versichert ist, da dann ebenfalls keine KV-Beiträge, jedoch RV-Beiträge zu zahlen sind.

Gruß Woko
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wombat (16.07.2009)

  #7  
Alt 16.07.2009, 13:59
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Danke dir, Woko, hab wieder was dazu gelernt
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