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#1
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| Habe mal selber eine Frage ![]() Ab nächster Woche soll ein junger Mann für 4 Wochen bei uns in der Firma arbeiten. Soweit ich herausfinden konnte wäre die kurzfristige Beschäftigungsvariante für alle Beteiligten die günstigste, erst recht wenn das ganze auf Lohnsteuerkarte läuft. Anders gesagt, es gilt die 25%-Pauschalversteuerung zu vermeiden, da der junge Mann mit der Lohnsteuerklasse I um einiges mehr netto raus kriegt. Was ich nicht herausfinden konnte ist: Was muss man anmeldetechnisch beachten um diese Beschäftigung über Lohnsteuerkarte laufen zu lassen? Wenn's jemand weiß, freue ich mich wenn er/sie es mir verrät
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#2
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__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
wombat (14.07.2009) | ||
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#3
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| Danke dir, Freibir ![]() Hatte es fälschlicherweise in Erinnerung dass die 25%-Pauschalsteuer Standard ist und die Abrechnung über Steuerkarte eine "Kann"-Variante, die an bestimmte Formalitäten gebunden ist. Dabei wird anders rum ein Schuh draus
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#4
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| Hallo, Warum KV-Kärtchen. Für eine kurzfristige Beschäftigung sind keine pauschalen KV oder RV Beiträge zu zahlen. Meldungen sind allerdings an die Minijobzentrale zu machen. Seit diesem Jahr auch mit Entgeltdaten wegen der UV. Gruß Woko |
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#5
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| Zitat:
.Nur mal neugierig gefragt, braucht man die KV-Daten denn nun in diesem Fall oder nicht?
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#6
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| Hallo Wombat, die KV-Karte braucht man in allen Fällen nicht, in denen keine pauschaeln KV-Beiträge gezahlt werden. Das sind einmal die kurzfristigen Beschäftigungen. Bei Minijobs dann nicht, wenn der Jobber privat versichert ist, da dann ebenfalls keine KV-Beiträge, jedoch RV-Beiträge zu zahlen sind. Gruß Woko |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Woko für den nützlichen Beitrag: | ||
wombat (16.07.2009) | ||
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#7
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| Danke dir, Woko, hab wieder was dazu gelernt
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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