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| • Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen |
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#1
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| Hallo zusammen. Ich bin vor 7 ahre nach Italien gezogen und nun wieder in Deutschland. Nach diesen 7 Jahren kenne ich mich nicht mehr aus, und weiss nicht was ich machen soll.. Kònnt ihr mir helfen befor ich was Falsch mache? Ich bin 24 und lebe mit meinem zukùnft. Ehemann zusammen. Nun werde ich ab dem 1 September einen 400 euro Job ausùben und kenne mich nicht mehr aus was Krankenversicherugn angehen. Ich bin ja bei 400 euro nicht Krankenversichert , daher habe ich vor eine Freiwillige Versicherung bei der IKK (war vor 7 Jahren bei IKK) zu machen. Aber was kostet mich das? Was bleibt mir von den 400 noch ùbrig? Natùrlich habe ich auch vor einen 2. Job zu machen und weiss auch das ich AB 400 dann Abzùge habe. Aber was passiert dann mit meiner Freiwilligen Versicherung? Wenn ich z.B 800 verdiene bin ich automatisch Krankenversichert oder muss ich Abzùge + weiterhin Freiwillige Versicherung zahlen? |
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#2
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| Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Bitte nimm sofort Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Wird nur schwer werden einen AG zu finden,der dir einen 2 Minijob gibt,denn dieser darf ebenfalls für dich in die SV einzahlen..Leichter wäre mindestens eine Teilzeit beschäftigung über 400€..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#4
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| Hallo Girl84, warum bist du mit deinem zukünftigen Göttergatten wieder in Deutschland, wo Italien doch so schön ist? 1. Wenn dein Ehemann gesetzlich krankenversichert ist, dann kannst du dich über ihn in der Familienversicherung kostenfrei mitversichern. 2. Wenn du ab 1. September einen Mini-Job (bis 400 €) ausübst, dann bist du in der Regel über den Mini-Job gesetzlich krankenpflichtversichert. Dein Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge (15% vom Bruttolohn an die gesetzliche Rentenversicherung, 13% vom Bruttolohn an die gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung, 2% vom Bruttolohn Steuerabgaben) an die zentrale Einzugsstelle für Minijobs (ab 1. April 2003 die Bundesknappschaft) abführen. Du zahlst keine eigenen Beiträge. Du hast aber die Möglichkeit, deinen Rentenversicherungsbeitrag um 4,9 Prozentpunkte aufzustocken, um auf diese Weise vollwertige Rentenansprüche aufzubauen. Darauf muss dich dein Arbeitgeber schriftlich hinweisen. 3. Eine freiwillige Versicherung wäre für dich zu teuer, weil die gesetzlichen Kassen ein fikltives Mindesteinkommen von mindestens 840 € unterstellen und demnach die Beiträge in Höhe von 15,5 % vom Bruttoeinkommen (seit 1. Januar 2009 einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen in Deutschland) plus 1,95% (mit Kind) bzw. 2,2 % (kinderlos) vom Bruttoeinkommen für die Pflegeversicherung berechnen würden, den du zudem alleine (also ohne Arbeitgeberanteil) aufbringen müsstest. Das ist aber auch unsinnig, weil siehe Nr. 2. 4. Übst du eine Hauptbeschäftigung aus und zudem den Mini-Job, bleibt dieser eine Mini-Job bei der Beitragsberechnung außer Betracht. Bei einem zweiten Mini-Job werden dann allerdings beide Mini-Jobs zusammengerechnet und entsprechend zu der Beitragsberechnung herangezogen. 5. Seit April 2004 gibt es auch eine Midi-Job-Regelung (über 400 € bis unter 800 €), wonach für dich geringerer Sozialbeiträge anfallen als für deinen Arbeitgeber. 6. Über 800 € zahlst du den normalen Beitragssatz (zur Krankenversicherung: 14,6% vom Bruttoeinkommen, hälftig getragen von dir und deinem Arbeitgeber und zusätzlich 0,9% vom Bruttoeinkommen Eigenanteil von dir alleine). Für einen vorübergehenden Zeitraum hat die Bundesregierung auf Grund der Wirtschaftskrise den allgemeinen Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte abgesenkt. 7. Seit 1. Januar 2009 gibt es übrigens eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Deutschland, sodass niemand ohne Krankenversicherungsschutz sein kann. Du musst dich also auch jetzt schon in irgendeiner Form krankenversichern, also entweder gesetzlich (über Beschäftigung oder Familienversicherung) oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung. Solltest du gar keinen Versicherungsschutz haben, muss du mit eventuellen Nachzahlungen rechnen. Seit 1. Januar 2004 gelten neue Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Arztbesuch: 10 € pro Quartal, Medikamente: bis zu 10 € pro Mittel, Krankenhausaufenthalt: 10 € pro Kalendertag). Gleichzeitig gelten aber auch neue Belastungsgrenzen (max. 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen während eines Kalenderjahres, bei chronisch Kranken max. 1 %). Du solltest dich auf jeden Fall im Vorfeld gut beraten lassen (z.B. Krankenkasse, Verbraucherzentrale, Bürgerservice des Bundesministeriums für Gesundheit, Hotline 01805 - 99 66 02 für 14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) und dir überlegen, wie du dich versicherst (gesetzlich oder privat) und wo du dich versicherst (Seit dem Jahr 1996 können alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich ihre Krankenkasse frei wählen, sich also frei entscheiden, ob sie sich z.B. in der AOK oder der BKK oder der IKK versichern möchten. Allerdings ist man dann aber auch für einen Zeitraum von 18 Monaten an diese Entscheidung gebunden. Ausnahme: Die Kasse erhebt einen sogenannten Zusatzbeitrag.). Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Relevant sind für dich unter anderem: > Versicherungspflicht, § 5 SGB V – nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V sind alle Arbeiter und Angestellten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungspflichtig. > Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung, § 7 SGB V in Verbindung mit § 8 SGB IV > Familienversicherung, § 10 SGB V > Zuzahlungen und Belastungsgrenze, §§ 61, 62 SGB V > Wahlrechte, §§ 173-175 SGB V > Beitragspflichtige Einnahmen, §§ 226 SGB V > Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, § 240 SGB V Mein Beitrag soll dir nur mal so spontan ein paar Anregungen geben und ist natürlich in allen Angaben ohne jede Gewähr. Du hast sicherlich erkannt, dass das Thema schon etwas kompliziert ist. Meine Meinung in Kürze: Über deinen Mini-Job hast du eine supergünstige Krankenversicherung. Die gesetzlichen Leistungen sind grundsätzlich bei jeder Kasse die gleichen. Auf Grund deines kleinen Einkommens zahlst du aber nur einen kleinen Beitrag. Und wenn du dann mal glücklich verheiratet bist, kannst du dich bei deinem Ehemann (sofern gesetzlich versichert) sogar umsonst kranken- und pflegeversichern (oder umgekehrt). Falls das mit der Ehe nicht klappt, muss Girl84 wohl noch einmal einen Beitrag ins Internet stellen ... Liebe Grüße und willkommen im „neuen“ Deutschland Boy67 |
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#5
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| Danke an alle.. Boy67: Ich habe so viel telefoniert und mich erkunfigt aber fùr ein 400 Euro Job bin ich leider nicht gesetzlich Versichert. Oder muss ich mein Arbeitgeber darauf ansprechen wegen der Pauschalbetràge.. Sie hat nàmlich irgendwas erwàhnt aber sie meint sie wùrde sich auch nicht auskennen. Ich habe Sie angesprochen mcih auf 401 Euro einzustellen und dameinte sie "nein"... Ich verstehe also immer noch nicht wie ich Krankenversichert werde. Nun habe ich mich schon bei der IKK gemeldet um mich freiwillig zu Versichern, da ich leider anders nicht weiss. Ich bin schon seit dem 1 August nicht mehr Krankenversichert und das DARF nicht lànger so bleiben. Ich werde nochmal mein Arbeitgeber ùber diese Pauschalbetràge fragen, ob da die Krankenversicherung mitdabei ist. Ansonsten sofort die Freiwillige! Klar, sobald ich Heirate bin ich ùber meinem Mann versichert.. Aber das passiert noch nicht.. :o) Tyron01: Ist das wirklich richtig? Sobald ich einen ùber 400 Euro Job habe, lòscht sich automatisch die Freiwillige und muss nichts mehr extra zahlen? Super nett.. Danke |
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#6
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| "Auch für den Arbeitgeber bietet der 400 Euro Job entscheidende Vorteile. Zwar ist er verpflichtet, einen Pauschalbetrag für Renten- und Krankenversicherung abzuführen. Diese Ausgaben sind jedoch im Vergleich zu den Abgaben, die für festangestellte Kräfte gezahlt werden, bei einem Beschäftigungsverhältnis auf 400 Euro Basis deutlich geringer. " Das heisst also das Sie mich doch Krankenversichern kann und ich keine Freiwillige Krankenversicherung brauche.. Stimmts?? |
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#7
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| Das sind Pauschalabgaben die der AG an eine Zentrale Stelle der Minijob Zentrale zahlt.. Bei einem Minijob bist Du Definitiv nicht Krankenversichert... Hier noch etwas ausführlicher
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (19.08.2009 um 08:50 Uhr) |
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