| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hi, ich arbeite in einen 400 euro Arbeitsverhältnis. Meine Arbeitszeit sind 40 Stunden im Monat a 11 Euro. Das bedeutet ich verdiene eigentlich immer mehr, bekomme aber nicht alles ausgezahlt. Über ein Jahr sammeln sich ja dann 480 Euro an. Kann ich mir das einfach am Jahresende auszahlen lassen, oder wie läuft das? Gruß der Kapitän |
|
#2
| ||||
| ||||
| Dann wäre das eigentlich kein Minijob mehr, sondern ein Midijob, der sozialversicherungspflichtig wäre. Der Midijob wäre aber für den Arbeitgeber ähnlich günstig wie ein Minijob, möglicherweise sogar vorteilhafter. Der Arbeitgeber möge mal seinen Steuerberater fragen bzw. bei der Minijobzentrale genaue Auskünfte einholen. Wenn du ALG II beziehen solltest, muss die Frage schnellstens geklärt werden, siehe § 60 SGB II.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
cptk (13.10.2011) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| bedarfsgemeinschaft , partner geringer verdienst... | adamita | ALG II/Hartz IV | 3 | 03.10.2009 14:43 |
| ALGII meiner Freundin und mein Verdienst | Dirk | ALG II/Hartz IV | 1 | 05.11.2008 09:33 |