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#1
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| Hallo Forum, leider fiel mir kein passenderer Titel ein... Ich habe einen Mini-Job der mir viel Spaß macht und für den ich 400 Euro erhalte. Nun haben mir Freunde noch eine Putzstelle angeboten - ein paar Stunden pro Monat. Das würde ich auch gerne machen - aber wie kann ich verhindern dass mein 400-Euro-Arbeitgeber dann Sozialversicherung für mich zahlen muss? - Das will er nämlich nicht. Folgendes habe ich angedacht: - Ich melde die Putzerei als Gewerbe an. Geht das bei 6-8h / Monat? - Ich überrede meinen 400-Euro-Arbeitgeber, mich für 401 Euro anzustellen - ich habe irgendwo gelesen dass das für den Arbeitgeber sogar günstiger kommen kann. Der Putzjob käme dann noch dazu. Welche Möglichkeitn bzw. Haken seht Ihr? - Ich bin leider ein völliges Greenhorn in solchen Fragen und würde mich über Ratschläge sehr freuen! Danke, Imma |
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#2
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| handelt es sich bei dem Mini-Job um eine geringfügige Beschäftigung oder um eine kurzfrisige Beschäftigung? Wenn es eine geringfügige Beschäftigung ist, zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an Sozialversicherung etc. Wenn jetzt die "Stelle" als Putzfrau als kurzfristige Beschäftigung deklariert wird (also max. 50 mal im Jahr) könnte somit die Sozialabgabe des Arbeitgebers entfallen. Dies hat aber den Haken, dass das Beschäftigungsverhältnis eben auf diese 50 Tage pro Jahr befristet sein muss und im Anschluss nicht sofort eine neue Befristung stattfinden darf. Ich glaube die Wartezeit ist dann mind. 3 Monate. Siehe auch hier: Kurzfristige Beschäftigung Bei einem Gewerbe könnte hier der Eindruck der Scheinselbstständigkeit entstehen, da sowohl die Tätigkeit, der Ort und die Zeit durch den Auftraggeber vorgegeben wird und ausschliesslich nur für einen Auftraggeber gearbeitet wird.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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