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#1
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| Hallo, seit ca. zwei Wochen arbeite ich bei einer Tankstelle als Aushilfe auf geringfügiger Basis. Nun werde ich jedoch fast wie eine Vollzeitkraft eingesetzt, 6x bzw. 7x Tage die Woche à 8 Stunden. Für mich ist dies, vor allem auch unter Berücksichtigung der schlechten Bezahlung, keine Aushilfstätigkeit mehr. Nun möchte ich gerne so schnell wie möglich kündigen, bzw. erwirken nur wie eine Aushilfe (max. drei Tage die Woche) eingesetzt zu werden. Bisher habe ich noch keinen Vertrag unterschrieben auch hat mein Chef weder meine Lohnsteuerkarte, Sozaliversicherungsnummer noch meine Bankverbindung. Auch habe ich noch keine Stempelkarte, somit habe ich meine Arbeitszeit lediglich für mich selbst aufgeschrieben, habe jedoch Kollegen die dies bezeugen können. Wenn ich nun zum Chef sage, ich möchte weniger arbeiten oder ich stehe gar nicht mehr zur Verfügung, dann ergeben sich für mich mehrere Fragen: 1.) In Anbetracht dessen, dass ich noch keinen Vertrag habe, kann ich somit einfach von einem Tag auf den anderen nicht mehr kommen? 2.) Mein Lohn für die bisherige Arbeit steht mir aber in jedem Fall zu oder nicht? 3.) Kann der Arbeitgeber von einer Aushilfe auf geringfügiger Basis verlangen 7 Tage die Woche zu arbeiten? Ist die Arbeit dann überhaupt noch geringfügig? 4.) Kann ich, sollte ich nun also Vollzeit arbeiten (7 Tage die Woche) auf eine Anpassung meines Stundenlohns pochen? 5.) Wie soll ich mich im allgemeinen verhalten, den Chef bekomme ich nur sehr selten zu Gesicht, ich würde gerne weiterhin dort arbeiten jedoch nicht unter den oben genannten Umständen. Ich habe mich als Aushilfe für 2-3 Tage die Woche beworben, bei einem Stundenlohn, von momentan 6€ in der Einarbeitungsphase, wobei ich nicht einmal gesagt bekomme wann diese beendet ist, und später 7€ grenzt das für mich bei einer 45 Stundenwoche schon fast an Ausbeutung, oder was meint ihr? Bereits besten Dank im voraus. serverone |
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#2
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| Definitiv Ausbeutung. Ich empfehle einen Anwalt zu nehmen. Zwischen dir und deinem Arbeitgeber gibt es einen Arbeitsvertrag. Auch wenn dieser nur mündlich ist. Du bist in einem Beschäftigungsverhältnis. Ich denke mal die Arbeitsagentur weiss darüber bescheid und das Finazamt sollte darüber in jedem Falle bescheid wissen. Sollten keine Seuern abgeführt werden melden die sich in jedem Falle beim Arbeitgeber. Was jetzt das Kündigungsrecht angeht; wie oben gesagt; einen Anwalt konsultieren. Du solltest dich, wenn´s Hart auf Hart kommt, darauf einstellen, dass du den Job nicht behalten wirst. Geh zur Arbeitsagentur und melde die Situation und sage ihnen ganz klar, dass du unter solchen Bedingungen nicht arbeiten wirst. Ich selbst habe es auch schon erlebt und hinter einander mehr als 20 Jobs abgelehnt. |
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#3
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| Hallo, danke für die Antwort. Vielleicht ist das nicht so recht durchgedrungen, ich bin angehender Student und überbrücke nur die Zeit bis Studienbeginn, daher ist der Job jetzt nicht unbedingt überlebenswichtig für mich. Heißt, ich hänge nicht an dem Job, mich würde eben die Frist für eine Kündigung interessieren und wie es dann mit meinem noch ausstehenden Lohn aussieht. Edit: Kurze Ergänzung: Wird der bisherige Arbeitsvertrag (Als Aushilfe max. 3 Tage die Woche) , auch wenn er mündlich vorliegt, unwirksam wenn mein Chef, ohne mich zu fragen, mich als Vollzeitkraft einsetzt? Geändert von serverone (28.06.2011 um 08:59 Uhr) |
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