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#1
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| juhu.... Also ich hatte letztes jahr einen minijob im februar.ich habe aber damals keinen vertrag unterschrieben. ich habe dort nur bis mitte april gearbeitet, weil dann nix mehr los war.Der chef hatte damals gesagt, das er mich anruft wann ich wieder kommen soll! und da hatte ich damals auch eine meldebescheinigung bekommen.aber darauf steht nicht wie lang ich dort gearbeitet habe nur von wann. Jetzt im dezember hatte ich aufeinmal wieder so eine meldebescheinigung in meinem briefkasten, wo drauf steht das ich bis zum 31.12.2008 beschäftigt bin oder war. in der zwischenzeit hatte ich jetzt aber schon einen anderen festvertrag wo anders bekommen. und auf der 2. meldebescheinigung steht auch ein bruttoarbeitsentgeld drauf.wie muss ich das verstehen? brauche ich eine extra kündigung von dem minijob? komme ich jetzt dadurch bei der steuererklärung schlechter weg? danke..... |
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