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#1
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| hallo, ich wollte mich mal mit folgender frage an euch wenden, vielleicht weiß ja einer was. ich übe z.z. einen minijob aus und bin auf dem arbeitsamt noch gemeldet. beziehe aber keine leistungen weil mein mann (wir sind verheiratet) zu viel verdient. jetzt möchte das arbeitsamt aber, dass ich mich dort abmelde weil die mir keine arbeit in meinem beruf vermitteln können. ich würde mich ja auch abmelden, weil ich mit dem minijob zufrieden bin. aber nun ist die frage wegen dem rentenanspruch. wenn ich mich auf dem aa abmelde bezahlt ja nur der arbeitgeber einen geringen pauschbetrag an die rentenversicherung, und ich könnte den dann aufstocken von meinem geld. aber die zeit gilt ja dann bei der rentenversicherung als nicht gemeldet oder? denn das arbeitsamt meldet mich ja. habt ihr verstanden was meine frage ist, hoffe ich. vielleicht weiß einer einen rat. danke. |
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#2
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| Wenn du nur einen Minijob ausübst fliesst nichts in deine Rentenkasse. Evtl. könntest du aber mal mit deinem Chef reden, ob er dir das ganze nicht auf Midijobbasis aufstocken kann. Sprich du verdienst ab 401 € + x Dann zahlst du ganz normal deine Steuerabgaben, Sozialversicherung, Krankenkasse und erhältest Rentenbezüge..allerdings bei geringeren Abzügen wie wenn du über 800 € hättest ( siehe auch Gleitzone bei deiner Krankenkasse ) |
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#3
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| Zitat:
Die Agentur für Arbeit oder die ARGE/Jobcenter? ich würde auf jeden Fall "arbeitsuchend" gemeldet bleiben und diese Meldung nach § 38 SGB III sorgfältig alle drei Monate erneuern. Diese Meldung beweist nämlich, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und arbeiten willst. Sollte das Thema Frührente/Erwerbsunfähigkeitsrente anstehen, wäre dieser Nachweis von grösster Bedeutung. Ausserdem weiss man nicht, ob eine spätere Gesetzgebung diese "Leerzeiten" in irgendeiner Form anerkennt. Wenn man von dir verlangt hat, du sollst dich von der Arbeitsuche abmelden, dann ist das ein tolldreistes Stück.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Also ich würde auch an deiner Stelle als arbeitssuchend auf dem Amt gemeldet bleiben. Nur wenn Du von denen keine Leistung beziehst, dann zahlen die auch nichts für Dich in die Rentenkasse ein, Du bist halt "nur" dort gemeldet. Oder liege ich da falsch? Genauso müsste es mit der Krankenkasse sein. Ich hoffe, Du bist über Deinen Mann Familienversichert?!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| danke für eure antworten. ich beziehe keine leistungen von der arge. aber trotzdem melden die es ja der rentenversicherung, und die meldezeiten gelten als rentensteigernd. (habe ich jetzt auch erst erfahren) wenn ich meinen minijob selbst noch austocken würde, zahle ich zwar die 19% in meine rentenversicherung ein, aber die zeit gilt nicht als rentensteigernd. deswegen weiß ich nicht so recht was ich machen soll. wenn ich angemeldet bleibe auf dem arbeitsamt, soll ich fast jeden monat (lt. aussage der mitarbeiterin) mich mit bewerbungen vorstellen, und das finde ich unmöglich. |
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