Minijob und Saisonarbeit
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Minijob und Saisonarbeit

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  #1  
Alt 15.05.2009, 12:36
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Waldgeist befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht Minijob und Saisonarbeit


Hallo ihr Lieben,
Habe folgendes "Problem"
Ich Arbeite im verkauf auf 400 Euro Basis und habe nun noch einen Saisonjob (50Tage) angeboten bekommen den ich sehr gerne machen würde, nun meine Frage darf ich das Überhaupt da ich ja einen Minijob schon habe? Bekomm ich da abzüge oder darf ich diese 2 Monate mehr verdienen?
Die Minijob zentrale hat mir da einiges herrunter geleiert aber das habe ich leider nicht so verstanden
Noch zu meinem stand bin verheiratet und mit meinem Mann mit versichert.
Für eure Antworten wäre ich euch sehr Dankbar
Viele Grüsse Sandra
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  #2  
Alt 15.05.2009, 19:05
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du müsstest dir ausrechnen lassen, was du verdienst.

Bei einem Minijob bis 400€ solltest du kostenfrei bei deinem Gatten krankenversichert sein, verdienst du mehr, musst du selber Krankenversicherungsbeiträge aufbringen, evtl. sonstige Sozialabgaben und Steuern zahlen.

Die Frage ist, ob sich das dann - auch unter dem Aspekt der Wegekosten - noch lohnt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 20.05.2009, 17:15
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Woko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,
bei dem Minijob von 400 € handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Bei der zeitlich befristeten Beschäftigung von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Beide Beschäftigungen sind nicht zusammen zu rechnen. Beide sind deshalb versicherungsfrei. Nur für den 400 € Minijob sind Pauschale Beiträge an die Minijobzentrale zu zahlen. Allerdings sind beide Jobs steuerpflichtig, wobei der eine pauschal versteuert werden kann und der andere nach Steuerkarte.

Jetzt zum Problem der KV-Familienversicherung. Diese besteht nur, wenn das regelmäßige Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung 400 e nicht übersteigt. Da die kurzfristige Beschäftigung keine "regelmäßiges Einkommen" ist, wird dieses Einkommen nicht berücksichtigt. Somit besteht trotz der 2 Jobs weiter ein Familienanspruch.

Gruß Woko
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