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#1
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| Hallo, ich habe neben meinem Studium einen Nebenjob (400 Euro). Jetzt werde ich aber mein Studium beenden, möchte aber diesen Job, wenn möglich, gerne weiter haben. Ist das möglich oder muss ich in der Ausbildung sein um in einem Nebenjob zu arbeiten? vielen Dank für eure Antworten. |
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#2
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| Ja sicher kannst Du ihn weiter ausüben... Überhaupt kein Problem..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Oh, das ging ja schnell ![]() Muss ich dann Steuern zahlen oder ist es für meinen Arbeitgeber irgendwie anders, oder gibt es für ihn dann auch kein Problem? Nicht, dass ich rausgeschmissen werde, wenn ich nicht mehr studiere... |
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#4
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| Bei einem Minijob,brauchst du keine Steuern zahlen.. Anders nur wenn Du 2Minijobs ausüben würdest.. Lies dich hier mal durch... Und hier
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#5
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| Ein Studentenjob zeichnet sich dadurch aus, dass man bis zu 20 Std. mit beliebigen Gehalt arbeiten darf, nicht Arbeitslosen- und Krankenversicherungspflichtig aber Lohnsteuer- und Rentenversicherungspflichtig ist. Du hattest scheinbar eine ganz normale "minijob"-Beschäftigung, für die zahlt der Arbeitgeber 30 % an die Knappschaft, du nichts. Du kannst allerdings jetzt wo dein Studium vorbei ist durch eine minimale Eigenabgabe (4,5 % glaube ich derzeit) über den Minijob in die Rentenversicherung einzahlen. Ob sich das lohnt, ist eher Fallabhängig. Du kannst also ganz normal weiter einen oder mehrere Nebenjobs haben, sofern du hier insgesamt die 400 € nicht übersteigst. Jeoch kümmere dich um deine Krankenkasse; da du den Studentenbeitrag nicht mehr bezahlen kannst, ohne Studium. Wenn du nun arbeitslos gemeldet bist, musst du deinen 400 € Job angeben... bis auf einen Betrag von 165 € wir dir Einkommen dann vom ALG abgezogen. Bis du in einer neuen Beschäftigung, solltest du unbedingt die Nebentätigkeit in deiner Firma beantragen...in den meisten Tarif- oder Arbeitsverträgen sind Nebenjobs genehmigungspflichtig! Bis du weder das eine noch das andere, stellt sich die Frage, ob du vielleicht familienversichert bist. Dann darfst du höchstens 300 €/Monat mit deinem Nebenjob einnehmen.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#6
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| Zitat:
ich glaube bezüglich der Familienvers. hast du dich etwas vergaloppiert. Da fällt man meines Wissens erst raus, wenn man die 400€-Grenze überschreitet. Oder werden 400€-jobende Eheleute anders behandelt als 400€-jobende Kinder
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#7
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| oh, du hast recht die 300 gelten während des studiums für eheleute! verwechselt...
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#8
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| Hallo nochmal... Ich habe, wie gesagt, seit März einen Nebenjob.Wenn ich jetzt einen zweiten anfangen möchte, muss ich dann schauen, dass ich insgesamt wirklich nicht über 400 Euro im Monat komme oder zählt der Gesamtverdienst in einem Jahr? der zweite Job ist nur ein Saisonjob und, da ich ja im Januar und Februar noch keinen Job hatte, könnte ich dann für diese 2 Monate noch 400 Euro in einem anderen Monat verdienen? Das war jetzt ein bisschen unvorteilhaft formuliert. Ich hoffe aber, dass ihr herausgefunden habt was ich meine ;-). Vielen Dank für eure Hilfe. |
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#9
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| Wenn du einen Minijob als saisonjob hast, kann der Vertrag vom 1.1. bis 31.12 gehen, du verdienst aber meinertmegen April + Mai 200, Juni, Juli, august Sep 600, oktober 400, November nichts und oktober 400 €. Damit du den vollen Jahressatz nutzen kannst, muss der Vertrag aber auch das volle Jahr laufen. also geht das nur bei rückdatierung des Vertrages. einfacher wär es, wenn du in der saisonbeschäftigung einen vertrag über eine kurzfristige beschäftigung (bei 6 tage woche bis zu 60 tage arbeit) abschließt.
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#10
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| Danke für die schnelle Antwort. Ja, der Vertrag für den Saisonjob wird für eine kurzfristige beschäftigung sein. |
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