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#1
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| Hallo zusammen, ich arbeite im öffentlichen Dienst (kein Beamte) und bin mit einem Stellenumfang von 100% bei meinem Hauptarbeitgeber beschäftig. Nun möchte ich noch eine Nebentätigkeit beginnen. Ich habe immer wieder gelesen, dass man den Haupt AG informieren muss bzw. einen Antrag stellen muss bevor ich die Tätigkeit beginne. Nun bin ich auf der Suche nach einem Muster-Formular bzw. Musteranschreiben welches ich meinem Chef geben kann. Muss ich den Antrag schriftlich abgeben oder ist auch per Mail möglich? (Per Mail bekomme ich wohl schneller eine Antwort). Hat da irgendjemand Erfahrung mit so was? Oder kann ich da einfach paar Sätze aus dem Kopf schreiben. Bin mir nicht sicher ob dieser Antrag gewisse Infos beinhalten muss. Freue mich auf ein paar informative Antworten. Gruß Harrysch |
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#2
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| ... grundsätzlich kannst du ihm das auch per E-Mail mitteilen Harrysch, wichtig ist nur dass er dir dann die von dir angestrebte Tätigkeit schriftlich genehmigt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Danke für deine Antwort! Aber warum brauche ich das schriftlich von meinem Chef? Ich dachte, dass ich ihm nur mitteilen muss, dass ich einen Nebenjob habe. Verbieten kann er es mir eigentlich nicht solange ich mich an die Vorgaben halte. - Nicht übermüdet zur Arbeit komme - Keine Konkurrenz - nicht während dem urlaub Oder habe da was falsch verstanden? In meinem Arbeitsvertrag habe ich auch nachgeschaut. Da steht diesbezüglich auch nichts drin. Also ist es relativ egal was ich meinem Chef schreibe solange er mir es schriftlich genehmigt? |
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#4
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| schau mal Harrysch, du brauchst eine positive Rückmeldung deines Arbeitgebers- und die sollte dir natürlich nachweisbar, also in Schriftform und von maßgeblicher Stelle unterzeichnet, vorliegen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Jo, das hört sich schon logisch an!!! Dank dir... |
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