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| Hallo Bis Ende des Jahres beziehe ich noch Gehalt für meine Teilzeitstelle bei der ich nach Ende der Elternzeit freigestellt bin. Seit 02/10 habe ich bereits einen Mini-Job bei dem ich ca 180 € mtl verdiene. Mitte diesen Monats habe ich jetzt einen Mini-Job in meinem erlernten Beruf (schon alleine für den Wiedereinstieg lohnt sich da ja alles, hauptsache wieder ran). Dort werde ich monatlich 400 € verdienen. Die Abrechnung erfolgt durch einen Steuerberater. Er weiß von meinem anderen Mini-Job. Ich erklärte das ich es regeln werde das der andere AG mich auf LST-Klasse VI abrechnet. Das habe ich erledigt. Ich werde dort ab November auf VI und SV-pflichtig abgerechnet. Nun meinte der Mitarbeiter, der dort für meine Abrechnung zuständig ist, das der andere Mini-Job auch auf Klasse VI und SV-pflichtig abgerechnet werden müsse. Ich bin jetzt etwas irritiert. Ich dachte ich kann soviele SV-pflichtige Jobs haben wie ich möchte, hauptsache die Summe der Mini-Jobs übersteigt nicht die 400 € Grenze. Wer liegt nun falsch? Die Mitarbeiter der meinen Lohn macht oder der Steuerberater und ich? (Eigentlich würd ich mal sagen das der Steuerberater es wohl wissen wird, aber jeder macht ja mal Fehler.) Liebe Grüße ajnat Edit: Die Wochenstundenzahl liegt bei 14 Stunden, falls das relevant ist. 2. Edit: Meine "Teilzeitjob" fällt ja ab Januar weg. Auf kurz oder lang werde ich nur noch einen der beiden Jobs ausüben (ich hoffe den, der meiner Ausbildung entspricht). Sollte es bis dahin kein Teilzeitjob (wie evtl. möglich ab 01/11) sondern weiterhin ein Mini-Job sein, muß ich selber mich bei der KK melden oder ersehen sie das aus den Meldungen? Falls ich ab 01/01 "nur noch" einen Mini-Job habe müßte ich über meinen Mann familienversichert werden. Geändert von ajnat (18.11.2011 um 21:48 Uhr) |
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