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#1
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| In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Überstunden. Ist man als Minijobber zu Überstunden verpflichtet? Mein Arbeitsvertrag lautet 12 Wochenstunden, 9 Wochen bezahlter Urlaub, Weihnachtsgeld. Mit dem Weihnachtsgeld bin ich knapp unter dem Limit einer geringfügigen Beschäftigung. Vor einigen Monaten war von einem anderen Arbeitsvertrag die Rede, anstatt 9 Wochen bezahlter Urlaub 6 Wochen bezahlter Urlaub. Um meine Stundenanzahl und mein Gehalt aufzustocken wird dann meine Arbeitsstelle nicht mehr geringfügig, sondern ich werde dann sozialversicherungs- u. steuerpflichtig, womit ich aufgrund der besseren sozialen Absicherung aber kein Problem mit hätte. Mein AG will mich aber nicht auf Steuerkarte setzen. Wenn nicht geklärt ist, wie die Überstunden abgolten werden und der Arbeitgeber immer "herumduxt" wenn man das Thema anspricht, kann man als Arbeitnehmer die Überstunden verweigern? Freue mich über jede Antwort. Wie verhalte ich mich im nächsten Jahr, wenn es bei der Urlaubsplanung geht. Ich habe den Eindruck, dass mein AG versucht, die Vereinbarung lt. aktuellem Arbeitsvertrag zu umgehen, indem er mir stillschweigend 3 Wochen bezahlten Urlaub vorenthält. |
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#2
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| Hi, ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber müssen Überstunden nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden? Ich tendiere bei Deiner Frage zu einem "Nein". So versucht halt der Arbeitgeber den Minijobber ordentlich ranzunehmen, ist doch günstiger als einen regulären Arbeitsplatz anzubieten mit ordentlicher Entlohnung. Liebe Grüße Bigmama |
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#3
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| Es ist schon ungewöhnlich, dass "AG" für "Minijobs" überhaupt schriftliche AV ausfertigen. Das ist nicht üblich und gesetzlich gar nicht erforderlich. Gerade wenn es gemacht wird, liegt der Verdacht der Ausnutze durch den lieben "AG" vor. Ich find's befremdlich, wenn dann von "Urlaubsanspruch" und Bezahlung des Urlaubs gesprochen wird. Bei 12 Std. wöchentlich, bezahlt mit Hungerlohn, auch noch eine "Überstundenregelung" aufzunehmen, ist schizophren Denn: Sollte dein netter "AG" nicht besser regulären Lohn zahlen und sein Geschäft so weit überblicken können, dass Ü- Std. schon mal gar nicht anfallen- oder er stellt dich 20 WStd. ein und zahlt ein wenig ordentlicher. Über die eigentlichen Rechtsgrundlagen zu derartigen Fällen will ich mich hier gar nicht weiter auslassen. Es ist und bleibt Ausnutze. Und wer sich ausnutzen lässt, ist eigentlich- egal in welcher Lage er ist- an seinem Elend selber schuld. Tipp von mir: Schmeiß' den Sch...ß hin. Du bist nur arbeiten, um sagen zu können "ich habe Arbeit". Etwas anderes ist es nicht. Na, liebe Grüße von mir soisrecht2 |
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